Abtreibung in Spanien: Wie aus Notfällen ein Massenphänomen wird

Spanien kann als Beispiel für die Folgen der Legalisierung von Abtreibungen betrachtet werden. Von Indikationsregelungen für die schwersten, seltenen Notfälle bis hin zu Massenabtreibungen, die als Verwirklichung der Frauenrechte präsentiert werden. Dies leugnet jedoch biologische Fakten…

Abtreibung in Spanien: Wie aus Notfällen ein Massenphänomen wird
Zwischen 1985 und 2024 starben in Spanien 2.989.659 Menschen durch Abtreibung. Relativ zur aktuellen Bevölkerung Spaniens (47,91 Millionen) gibt es deswegen ca. 6,6 % weniger Menschen.

Historischer Kontext

In Spanien gilt Abtreibung seit 1822 als Straftat. 1985 wurde sie in drei Notfällen erlaubt: Sie durfte von einem Arzt durchgeführt werden, wenn es sich um eine strafrechtlich verfolgte Vergewaltigung handelte, wenn eine große Gefahr für das Leben oder die körperliche bzw. geistige Gesundheit der Schwangeren bestand oder wenn das Kind mit schweren geistigen oder körperlichen Schäden geboren würde – bis zur 12. beziehungsweise 22. Schwangerschaftswoche. Diese Regelungen galten bis 2010, als eine linksgerichtete Regierung die Abtreibung weiter liberalisierte. Der derzeit amtierende sozialistische Ministerpräsident Pedro Sánchez plant, den „freiwilligen Schwangerschaftsabbruch” als universelles Recht in der spanischen Verfassung zu verankern. Anlass ist der 40. Jahrestag der ersten Legalisierung.

Gesetzliche Änderungen

  • Nach der Legalisierung im Jahr 2010 konnte jede Frau ab 16 Jahren eine für sie kostenlose Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche durchführen lassen und bis zur 22. Woche bei medizinischer Indikation. Minderjährige unter 16 Jahren benötigten die Zustimmung der Eltern. Voraussetzungen waren ein Informationsgespräch und eine dreitägige Bedenkzeit.
  • Reformversuch 2013: Die konservative Regierung des Partido Popular unter Mariano Rajoy reichte einen Gesetzentwurf ein, der auf die Version von 1985 zurückgreifen wollte. Das Ziel bestand darin, Abtreibungen aufgrund von Schäden beim Kind auf Einzelfälle zu beschränken und die elterliche Zustimmung für Minderjährige unter 18 Jahren vorzuschreiben. Der Entwurf wurde 2014 aufgrund fehlender Mehrheiten zurückgezogen.
  • Nachfolgende Reformen: Die Zustimmungspflicht für Minderjährige wurde 2023 abgeschafft, die Bedenkzeit aufgehoben. Es wird ein Register für Ärzte eingeführt, die keine Abtreibungen durchführen möchten - angeblich, um die „Versorgung” mit Abtreibungen überall sicherzustellen. Dagegen gibt es Widerstand, weil die Liste genutzt werden kann, um Ärzte zu diffamieren oder wegen ihrer Haltung nicht einzustellen. Die Regierung finanziert die Website „Quiero Abortar” (Ich will abtreiben), die mit Organisationen wie Fiapac und Women on Web zusammenarbeitet, die weltweit auch illegale Abtreibungen unterstützen. Auf der Website wird der Begriff „Kind” vermieden und stattdessen von der „Entfernung des Uterusinhalts” gesprochen. Es werden falsche oder fehlende Informationen zum Alter des Kindes und zu Abtreibungsmethoden gegeben. So wird beispielsweise nicht erwähnt, dass Dilatation und Evacuation nach der 14. Woche das Zerreißen und Zerstückeln eines voll entwickelten Kindes mit 10 bis 25 cm Größe bedeutet. Für Abtreibungen nach der 22. Woche wird der Begriff „embryonal” verwendet, obwohl das Kind bereits allein lebensfähig ist. Bei der Abtreibungspille wird fälschlicherweise angegeben, sie verursache einen Herzstillstand beim Embryo, tatsächlich schneidet sie jedoch die Versorgung des Kindes ab, was zu dessen Tod führt.

Statistiken

Seit der Legalisierung sind die Abtreibungszahlen stark angestiegen:

  • 1987: 16.206 Abtreibungen mit einer Rate von 2 pro 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter.
  • 1995: 49.367 Abtreibungen (Quote: 5)
  • 2011 (nach der Legalisierung): 118.359 Abtreibungen (Quote: 12)
  • 2017: 94.123 Abtreibungen (Quote: 10)
  • 2024: 106.172 Abtreibungen (Quote: 12).

Die Abtreibungsrate liegt seit 2010 zwischen 10 und 12 pro 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter und steigt derzeit an. Besonders hoch ist die Rate unter Frauen aus Südamerika: Latinas machen 23 % aller Abtreibungen aus, obwohl Menschen aus Mittel- und Südamerika nur etwa 8,7 % der spanischen Bevölkerung stellen (4,2 Millionen Menschen, also etwa 4,3 %/2,1 Millionen Frauen). Der seit 2009 freie Verkauf der Pille danach hat nicht, wie vorher behauptet wurde, zu einer langfristigen Reduzierung der Abtreibungen geführt.

Schlussfolgerung

Spanien kann als Beispiel für die Folgen der Legalisierung von Abtreibungen betrachtet werden. Von Indikationsregelungen für die schwersten, seltenen Notfälle bis hin zu Massenabtreibungen, die als Verwirklichung der Frauenrechte präsentiert werden. Dies leugnet jedoch biologische Fakten und die Menschenrechte ungeborener Kinder und ignoriert die Situationen und Diskriminierungen von Frauen in Schwangerschaftskonflikten, insbesondere wenn sie allein oder arm sind. Ferner gibt es kein Interesse daran, zu erforschen, wie viele Frauen zu Abtreibungen gedrängt werden oder unter den Folgen leiden. Die Regierung konzentriert sich auf die Förderung des Zugangs zu Abtreibungen, anstatt die zugrunde liegenden Probleme anzugehen.



Weiterführende Informationen zum Thema Abtreibung in Spanien (Bitte anklicken).


Hinweise zur Textgenese

Basierend auf dem Originaltext und der Recherche von Alexandra Linder in 'Von Notfällen zu Massenabtreibungen: Mahnbeispiel Spanien | Perspektive Leben - Das Magazin (Ep. 18)', produziert von EWTN (veröffentlicht am 04.11.2025 auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=o41eNT9_FbA), wurde dieser Text erstellt - © Alexandra Linder.
Diese Zusammenfassung ist eine von Menschen und DeepL überarbeitete, transformative, KI-generierte Interpretation des Originalvideos. Sie wurde am 14.11.2025 mit Grok von xAI generiert.
Die Zusammenfassung dient der Information und Diskussion bioethischer Themen und stellt selbstverständlich keine offizielle Stellungnahme von xAI dar. Grok wird lediglich als Werkzeug genutzt.


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