Argumente in der Debatte um eine Neuregelung der Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches
„[D]er Schutz von schwangeren Frauen im Konflikt und vorgeburtlichen Kindern [sollte] gleichermaßen gewährleistet“ werden.
Die visualisierten Argumente entstammen fast vollständig und wörtlich der Stellungnahme des Bundesverbands Lebensrecht vom 09.10.2023.
In der Stellungnahme des Bundesverbands Lebensrecht vom 09.10.2023 heißt es:
„Der Gesetzgeber hat sich mit der aktuellen Regelung um einen gesellschaftlichen Kompromiss-Versuch bemüht, Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und die sich daraus ergebende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts so umzusetzen, dass der Schutz von schwangeren Frauen im Konflikt und vorgeburtlichen Kindern gleichermaßen gewährleistet wird.“
Gemäß der obigen Argumentation (vgl. Argumentationskarte) soll mit Dienerowitz auf folgenden Sachverhalt hingewiesen werden, der in der Debatte um eine Neuregelung der Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches relevant ist:
„Die Selbstbestimmung der Frau wird im Kontext des Themas Schwangerschaftsabbruch vielfach nicht angemessen bewertet, vielmehr wird sie häufig aus ihrem Kontext isoliert und folglich überhöht betrachtet, weil das Recht eines unbeteiligten Dritten und die Eigenverantwortung oftmals nicht miteinbezogen werden. Zudem wird die Selbstbestimmung in Bezug auf Abtreibungen häufig falsch bewertet, weil die Lebenswirklichkeit vieler Frauen in ihrem sozialen Gefüge verkannt und ignoriert wird.“[1]
Dienerowitz, Florian Michael. „Die Gründe für den Schwangerschaftskonflikt im Kontext des Diskurses um den Schwangerschaftsabbruch. Eine medizinethische und medizinrechtliche Zwischenbilanz nach über 25 Jahren der Anwendung des 1995 reformierten § 218 StGB.“ Dissertation. Heidelberg, 2022. https://doi.org/10.11588/heidok.00032374. S. 214. ↩︎
Zum Schluss heißt es in der Stellungnahme des Bundesverbands Lebensrecht vom 09.10.2023:
Angesichts der Sachlage, der Situation der Betroffenen und des Vergleichs mit Staaten, die Abtreibung vollständig liberalisiert haben, sind folgende grundlegende Fragen zu beantworten: Will unser Staat mehr oder weniger Abtreibungen? Will er Schwangeren im Konflikt Lebensperspektiven eröffnen oderdie Abtreibung ihrer Kinder als vermeintliche Lösung anbieten?
Echte Gemeinschaft verlangt Solidarität, besonders dann, wenn Menschen einsam, in Konflikten und in Not sind. Das seit 1995 bestehende Abtreibungsgesetz (§§ 218 ff. StGB) hat weder das Ziel, Leben zu schützen, noch das Ziel, Frauen zu unterstützen, erreicht. Statt Abtreibung noch mehr zu fördern,sind folgende staatliche Maßnahmen sinnvoll und notwendig:
- Bessere Aufklärung über den Entwicklungsstand des Kindes
- Bessere Information über den weiblichen Zyklus sowie zu Risiken, Versagerquoten und Nebenwirkungen künstlicher Verhütungsmittel
- Vermittlung von Wissen über Wirkweise und Nebenwirkungen der sogenannten Notfallkontrazeption
- Umfassende Hilfe für Frauen in Not und Inpflichtnahme der Kindsväter
- Einfordern und Förderung von mehr Eigenverantwortung
- Ermöglichung von mehr Flexibilität in der Lebensgestaltung
- Verbesserung der Möglichkeiten zur Adoption
Gleichzeitig brauchen wir ein kinder- und familienfreundliches Umfeld, in dem Lebensleistung nicht allein in Geldwert bemessen wird und Kinder kein Armutsrisiko sind.
Ein Ziel unseres humanen Rechtsstaates ist es, Menschen umfassend zu schützen und diesen Schutz zu erhöhen, je unschuldiger und je unfähiger diese Menschen sind, sich selbst zu schützen. Jede Form der Ignorierung von Schwangerschaftskonflikten und Lebenssituationen, eines abgestuften Lebensschutzes oder der willkürlichen Umdefinition vorgeburtlicher Kinder zu weniger schützenswerten Menschen widerspricht diesen Prinzipien, widerspricht der Menschenwürde, der Gerechtigkeit und der Solidarität. Jeder Mensch ist Mensch von Anfang an und daher schützenswert, dies sollte unsere Rechtsordnung auch weiter achten.