Durch Abtreibung sterben jedes Jahr viele Millionen Kinder

Durch Abtreibung sterben jedes Jahr viele Millionen Kinder
Marsch für das Leben 2025 in Berlin (Fotos: © Bundesverband Lebensrecht e.V.)

Liebe Freunde des Lebens,

mit 50 bis 70 Millionen Fällen weltweit – eine Zahl, die in vielen Staaten auf Schätzungen und Hochrechnungen beruht und deshalb nicht deutlicher einzugrenzen ist  – ist Abtreibung die mit Abstand häufigste Todesursache der Welt. Weit vor Todesfällen durch Herz-Kreislauf-, Krebs- oder andere Erkrankungen, die 2024 insgesamt etwa 62 Millionen Fälle ausmachten. Jeder einzelne Todesfall ist tragisch und traurig. Wie viele Opfer – Kinder wie Frauen, die bei legalen und illegalen Abtreibungen sterben – hätten vermieden werden können, wenn es effiziente Hilfe, echte Emanzipation und Mitbestimmung, vollständige Aufklärung und humane Regierungen gegeben hätte? Die Prävention, Hilfe, Aufklärung und der wirkliche Schutz der Betroffenen, gesetzlich wie persönlich, bleibt eine unserer wichtigsten Aufgaben.

Gerade im November gedenken wir aller Verstorbenen, dieses Jahr insbesondere unseres ehemaligen Vorsitzenden Dr. h.c. Martin Lohmann. 

Anlässlich des 40. Jahrestages der Legalisierung von Abtreibung in Spanien beschäftigen wir uns in diesem Newsletter fachlich mit der Entwicklung und den Zahlen in diesem Land. Außerdem greifen wir die Debatte über den assistierten Suizid der Show-Größen Alice und Ellen Kessler auf.

Es gibt auch gute Nachrichten: In Regensburg widerspricht ein Gerichtsurteil dem absurden Gesetz einer Bannmeile gegen eine angebliche Gehsteigbelästigung, die es in Deutschland gar nicht gibt: Das Urteil erlaubt friedliche Versammlungen vor Abtreibungseinrichtungen. 

Mit allen guten Wünschen für eine besinnliche Adventszeit und herzlichem Dank für jede Unterstützung grüßt Sie herzlich

Ihre
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.



Mutig, konsequent und kompetent – Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann

Mutig, konsequent und kompetent – Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann
Gestern, am 24. November, ist Dr. h.c. Martin Lohmann im Alter von 68 Jahren verstorben. Martin, der sich sein Leben lang unermüdlich für das Lebensrecht eingesetzt hat, wurde im Oktober 2009 zum ehrenamtlichen Vorsitzenden des Bundesverbands Lebensrecht e.V. gewählt und hatte das Amt bis zum Frühjahr 2017 inne.

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📄 Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler - Pressemitteilung

Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
Zum gemeinsamen assistierten Suizid der Kessler-Zwillinge und dem medialen Umgang damit sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin: Zwei Menschen haben vor etwa einem Jahr entschieden, dass sie das Sterben selbst in die Hand nehmen möchten, und sind in die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“

🇪🇸 Abtreibung in Spanien: Wie aus Notfällen ein Massenphänomen wird

Spanien kann als Beispiel für die Folgen der Legalisierung von Abtreibungen betrachtet werden. Von Indikationsregelungen für die schwersten, seltenen Notfälle bis hin zu Massenabtreibungen, die als Verwirklichung der Frauenrechte präsentiert werden. Dies leugnet jedoch biologische Fakten…

Zwischen 1985 und 2024 starben in Spanien 2.989.659 Menschen durch Abtreibung. Relativ zur aktuellen Bevölkerung Spaniens (47,91 Millionen) gibt es deswegen ca. 6,6 % weniger Menschen.

Historischer Kontext
In Spanien gilt Abtreibung seit 1822 als Straftat. 1985 wurde sie in drei Notfällen erlaubt: Sie durfte von einem Arzt durchgeführt werden, wenn es sich um eine strafrechtlich verfolgte Vergewaltigung handelte, wenn eine große Gefahr für das Leben oder die körperliche bzw. geistige Gesundheit der Schwangeren bestand oder wenn das Kind mit schweren geistigen oder körperlichen Schäden geboren würde – bis zur 12. beziehungsweise 22. Schwangerschaftswoche. Diese Regelungen galten bis 2010, als eine linksgerichtete Regierung die Abtreibung weiter liberalisierte. Der derzeit amtierende sozialistische Ministerpräsident Pedro Sánchez plant, den „freiwilligen Schwangerschaftsabbruch” als universelles Recht in der spanischen Verfassung zu verankern. Anlass ist der 40. Jahrestag der ersten Legalisierung.

Gesetzliche Änderungen

  • Nach der Legalisierung im Jahr 2010 konnte jede Frau ab 16 Jahren eine für sie kostenlose Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche durchführen lassen und bis zur 22. Woche bei medizinischer Indikation. Minderjährige unter 16 Jahren benötigten die Zustimmung der Eltern. Voraussetzungen waren ein Informationsgespräch und eine dreitägige Bedenkzeit.
  • Reformversuch 2013: Die konservative Regierung des Partido Popular unter Mariano Rajoy reichte einen Gesetzentwurf ein, der auf die Version von 1985 zurückgreifen wollte. Das Ziel bestand darin, Abtreibungen aufgrund von Schäden beim Kind auf Einzelfälle zu beschränken und die elterliche Zustimmung für Minderjährige unter 18 Jahren vorzuschreiben. Der Entwurf wurde 2014 aufgrund fehlender Mehrheiten zurückgezogen.
  • Nachfolgende Reformen: Die Zustimmungspflicht für Minderjährige wurde 2023 abgeschafft, die Bedenkzeit aufgehoben. Es wird ein Register für Ärzte eingeführt, die keine Abtreibungen durchführen möchten - angeblich, um die „Versorgung” mit Abtreibungen überall sicherzustellen. Dagegen gibt es Widerstand, weil die Liste genutzt werden kann, um Ärzte zu diffamieren oder wegen ihrer Haltung nicht einzustellen. Die Regierung finanziert die Website „Quiero Abortar” (Ich will abtreiben), die mit Organisationen wie Fiapac und Women on Web zusammenarbeitet, die weltweit auch illegale Abtreibungen unterstützen. Auf der Website wird der Begriff „Kind” vermieden und stattdessen von der „Entfernung des Uterusinhalts” gesprochen. Es werden falsche oder fehlende Informationen zum Alter des Kindes und zu Abtreibungsmethoden gegeben. So wird beispielsweise nicht erwähnt, dass Dilatation und Evacuation nach der 14. Woche das Zerreißen und Zerstückeln eines voll entwickelten Kindes mit 10 bis 25 cm Größe bedeutet. Für Abtreibungen nach der 22. Woche wird der Begriff „embryonal” verwendet, obwohl das Kind bereits allein lebensfähig ist. Bei der Abtreibungspille wird fälschlicherweise angegeben, sie verursache einen Herzstillstand beim Embryo, tatsächlich schneidet sie jedoch die Versorgung des Kindes ab, was zu dessen Tod führt.

Statistiken
Seit der Legalisierung sind die Abtreibungszahlen stark angestiegen:

  • 1987: 16.206 Abtreibungen mit einer Rate von 2 pro 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter.
  • 1995: 49.367 Abtreibungen (Quote: 5)
  • 2011 (nach der Legalisierung): 118.359 Abtreibungen (Quote: 12)
  • 2017: 94.123 Abtreibungen (Quote: 10)
  • 2024: 106.172 Abtreibungen (Quote: 12).

Die Abtreibungsrate liegt seit 2010 zwischen 10 und 12 pro 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter und steigt derzeit an. Besonders hoch ist die Rate unter Frauen aus Südamerika: Latinas machen 23 % aller Abtreibungen aus, obwohl Menschen aus Mittel- und Südamerika nur etwa 8,7 % der spanischen Bevölkerung stellen (4,2 Millionen Menschen, also etwa 4,3 %/2,1 Millionen Frauen). Der seit 2009 freie Verkauf der Pille danach hat nicht, wie vorher behauptet wurde, zu einer langfristigen Reduzierung der Abtreibungen geführt.

Schlussfolgerung
Spanien kann als Beispiel für die Folgen der Legalisierung von Abtreibungen betrachtet werden. Von Indikationsregelungen für die schwersten, seltenen Notfälle bis hin zu Massenabtreibungen, die als Verwirklichung der Frauenrechte präsentiert werden. Dies leugnet jedoch biologische Fakten und die Menschenrechte ungeborener Kinder und ignoriert die Situationen und Diskriminierungen von Frauen in Schwangerschaftskonflikten, insbesondere wenn sie allein oder arm sind. Ferner gibt es kein Interesse daran, zu erforschen, wie viele Frauen zu Abtreibungen gedrängt werden oder unter den Folgen leiden. Die Regierung konzentriert sich auf die Förderung des Zugangs zu Abtreibungen, anstatt die zugrunde liegenden Probleme anzugehen.



Weiterführende Informationen zum Thema Abtreibung in Spanien (Bitte anklicken).


Hinweise zur Textgenese

Basierend auf dem Originaltext und der Recherche von Alexandra Linder in 'Von Notfällen zu Massenabtreibungen: Mahnbeispiel Spanien | Perspektive Leben - Das Magazin (Ep. 18)', produziert von EWTN (veröffentlicht am 04.11.2025 auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=o41eNT9_FbA), wurde dieser Text erstellt - © Alexandra Linder.
Diese Zusammenfassung ist eine von Menschen und DeepL überarbeitete, transformative, KI-generierte Interpretation des Originalvideos. Sie wurde am 14.11.2025 mit Grok von xAI generiert.
Die Zusammenfassung dient der Information und Diskussion bioethischer Themen und stellt selbstverständlich keine offizielle Stellungnahme von xAI dar. Grok wird lediglich als Werkzeug genutzt.



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Marsch für das Leben 2025 in Köln (Fotos: © Bundesverband Lebensrecht e.V.)
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🙏 „Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg endgültig erlaubt“

Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg endgültig erlaubt
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👨🏻‍⚖️ Dürfen angemeldete Demonstrationen durch Sitzblockaden verhindert werden?

Hintergrund des Urteils: Im Jahr 2015 wurde eine genehmigte religiöse Veranstaltung zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens durch eine Sitzblockade behindert. Eine Person, die an der Sitzblockade teilgenommen hatte, sollte eine Geldstrafe zahlen und legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein…

„Es ist für den Prozess der freien Meinungsbildung in einem demokratischen Gemeinwesen von zentraler Bedeutung, dass das Recht, seine Meinung gemeinschaftlich mit anderen öffentlich kundzutun, nicht zum Mittel wird, um Menschen mit anderen Überzeugungen an der Wahrnehmung desselben Rechts zu hindern.“ Beschl. v. 01.10.2025, 1 BvR 2428/20, Rn. 179


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