Seit 2012 gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung für Organspenden, d.h. ohne ausdrückliche Zustimmung des Spenders dürfen Organe nicht entnommen werden. Das 2020 beschlossene „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft zur Organspende“ legt fest, dass die Bürger über die Möglichkeit der Organspende informiert werden sollen, eine Verpflichtung für den Einzelnen,