Lebensrecht ist Menschenrecht: Kirchliche Unterstützung für den Marsch für das Leben am 20. September in Berlin und Köln
Liebe Freunde des Lebensrechts,
In einer Woche ist es wieder soweit: Der Marsch für das Leben findet zum 21. Mal in Berlin und zum dritten Mal gleichzeitig in Köln statt. Die Auftaktveranstaltungen beginnen um 13 Uhr auf dem Neumarkt in Köln und auf dem Washingtonplatz / Hbf in Berlin. Auf den Podien geht es unter anderem um Gewissensfreiheit von Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten, um die Arbeit von Hebammen, um den Umgang mit jungen schwangeren Frauen in Indien und mit Mehrlingsschwangerschaften in Deutschland. An beiden Standorten finden rund um die Veranstaltung Jugendseminare und Gottesdienste statt.
Der Bundesverband Lebensrecht freut sich über die Unterstützung der Kirchen: Bischof Dr. Rudolf Voderholzer (Regensburg) sowie Weihbischof Dr. Matthias Heinrich (Berlin) werden persönlich am Marsch für das Leben in Berlin teilnehmen. In ihren Grußworten danken Bischof Dr. Stefan Oster SDB (Passau) und Dr. Rainer Maria Kardinal Woelki (Köln) den Teilnehmern und Organisatoren für ihr Engagement und ihr öffentliches Eintreten für grundlegende Menschenrechte. Auch der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden und die Evangelische Gesellschaft für Deutschland unterstützen den Marsch für das Leben mit einem Grußwort und letztere außerdem mit einem Gottesdienst in Köln, ebenso wie Weihbischof Dr. Dominikus Schwaderlapp, der im Kölner Dom eine Heilige Messe feiert. Weitere Gottesdienste rund um den Marsch für das Leben auf www.bundesverband-lebensrecht.de.
Der Bundesverband Lebensrecht ist überparteilich und unabhängig. Er arbeitet auf Grundlage des christlichen Menschenbildes und des Grundgesetzes. Demgemäß hat jeder Mensch Menschenwürde und die darauf basierenden Grundrechte, unabhängig davon, wie alt er ist, wo er herkommt, in welchem Zustand er ist, ob er autonom leben kann oder ob jemand sie zuerkennen, umdefinieren oder absprechen will. Menschenwürde ist universal. Der Marsch für das Leben, der seit 2002 regelmäßig stattfindet und seinen Namen aus der internationalen Lebensrechtsbewegung übertragen hat (March for life), ist die größte Lebensrechtsveranstaltung in Deutschland, die öffentlich darauf aufmerksam macht.
Ihre
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
❗„Die Menschenwürde ist unantastbar“

„Georg Dietlein referiert in Siegen über Lebensschutz – 10 Jahre Fahrt zum Marsch für das Leben“
📰 „Wider die Instrumentalisierung des Bundesverfassungsgerichts“

🎤 „Welche Kriterien für die Arbeit beim Bundesverfassungsgericht?“
🍃 „Der Wind dreht sich“

🚀 Unterstützen Sie den Marsch für das Leben in Köln und Berlin!

🎙️Radio Horeb: Ein Interview zum Marsch für das Leben in Berlin und Köln

✅ Der Mensch hat eine seinsmäßige Würde - vor wie nach der Geburt
Was ist der Mensch? Kaum eine Frage ist für den Menschen und die Gesellschaft bedeutsamer als diese Grundfrage. Immanuel Kant und viele andere haben sie gestellt. Von der Antwort auf diese Frage kann das Wohl und Wehe der Gesellschaft und des einzelnen Menschen abhängen. Auf diese Frage antwortet Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das Grundgesetz setzt die Würde des Menschen voraus – sie kann nicht rein juristisch begründet werden,[1] da es hierzu anderer Wissenschaften, wie z. B. der Philosophie, bedarf.[2]
Selbstverständlich kann jeder Mensch die seinsmäßige Würde des Menschen – vor wie nach der Geburt – erkennen. Kraft dieser Erkenntnis ist er berufen, sie sowohl im Diskurs der Meinungen und Weltanschauungen als auch mit friedlich-demokratischen Mitteln zu verteidigen.
Ebenso kann jeder Mensch erkennen, dass bestimmte philosophische Meinungen und weltanschauliche Positionen die seinsmäßige Würde des Menschen, insbesondere des Menschen vor der Geburt, untergraben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Philosophen, Juristen, Politiker etc. behaupten, eine bestimmte Menschengruppe, etwa der Mensch vor der Geburt, hätte überhaupt keine seinsmäßige Würde oder würde erst zu diesem oder jenem Zeitpunkt Menschenwürde erhalten, was nicht mit den tatsächlich bestehenden Sachverhalten übereinstimmt. Nämlich, dass der Mensch von Anfang an eine seinsmäßige Würde besitzt, die ihn von allen anderen natürlichen Wesen unterscheidet.
Somit untergraben bestimmte philosophische Ansichten, auf den Menschen angewandt, wie z. B. der Seins-Sollens-Fehlschluss bzw. der naturalistische Fehlschluss, das Lebensrecht des Menschen und seine unverlierbare seinsmäßige Würde sowie die darauf fußenden Menschen- und Grundrechte.
„Einem Menschen das ontologisch-menschliche Personsein, aus welchen Gründen auch immer, abzusprechen, ist also […] unter allen Umständen, also immer falsch und deswegen zu unterlassen. Vielmehr sollte jeder Mensch im Umgang mit sich selbst und anderen Menschen dem menschlichen Sein, also menschlichem Personsein gerecht werden, das eine ontologisch unverlierbare Würde besitzt.“[3]
Dr. Raphael Bexten
- Vgl. Böckenförde, E. W. Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation. In: Recht, Staat, Freiheit. Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Verfassungsgeschichte (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft. Nr. 914). Suhrkamp, Frankfurt 1991, ISBN 3-518-28514-9, S. 92–114, 112 (erweiterte Ausgabe 2006): „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“. ↩︎
- Vgl. z.B. Bexten, R. E. Was ist menschliches Personsein? Der Mensch im Spannungsfeld von Personvergessenheit und unverlierbarer ontologischer Würde, 1. Auflage.; Philosophie & Open Access; epubli: Berlin, 2017. ↩︎
- Ebd. S. 316. ↩︎
🕛 Missachtung der Menschenwürde „ein Skandal“

🗣️ „The German Abortion Wars“

📆 Termine
20. September 2025 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
🏁 Wir kommen gern auch zu Ihnen!
Sie möchten eine Diskussionsveranstaltung zu bioethischen Themen organisieren? Einen Vortrag zu aktuellen Entwicklungen? Eine Fortbildung? Den Marsch für das Leben in Ihrer Gemeinde vorstellen?
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