Marschzeitung 2024


Die bioethische Abwärtsspirale dreht sich weiter: In der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss der Bundestag mit 381 Stimmen eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Es wird eine Bannmeile von 100 Metern um Abtreibungs- und Beratungseinrichtungen für schwangere Frauen geben. Ziel soll der Schutz der Einrichtungen und Besucherinnen vor Menschen sein, die sich angeblich mit blutigen Plastikföten vor sie werfen, sie mit schrecklichen Fotos bedrängen und bedrohen.
Die Absurdität des ganzen zeigtsich darin, dass es keine Beweise oder Zeugen, keine Bildaufnahmen, keine Anzeigen oder Verfahren gibt.
Und darin, dass eine Länderabfrage dazu folgendes ergab: nichts. Acht Bundesländer meldeten keine Vorkommnisse, es gab einen Fall von Vandalismus (ohne Erläuterung), in einem Bundesland hörte man in Einrichtungen Gebete von draußen. Einige Bundesländer meldeten „Mahnwachen“ ohne besondere Vorkommnisse.
Ungeachtet aller Fakten wurden Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit eingeschränkt. Die Lebensrechtsbewegung wurde damit ebenso diffamiert wie friedliche Gebetsgruppen und Menschen, die in letzter Minute freundlich Hilfe und Beratung anbieten.

Weitere bioethische Abwärtspläne liegen vor: So sprach sich Bundesjustizminister Buschmann für die Eizellspende aus, Forschungsministerin Stark-Watzinger möchte die Forschung an Embryonen erleichtern. Erneut auf den Tisch soll die Widerspruchsregelung statt der ausdrücklichen Zustimmungsregelung bei der Organspende. Der assistierte Suizid ist ungeregelt, womit Vereine, die den Tod besorgen, ungehinderten Zugang zu suizidalen, schwerkranken und alten Menschen haben.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertinnenkommission empfiehlt die Regelung der Abtreibung außerhalb des Gesetzbuches, was vor allem in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen dem Kind wie der Mutter jeglichen Schutz und wichtige Unterstützungsmöglichkeiten nehmen würde.
Im letzten Jahr sind tausende von Menschen, denen diese Tendenzen und Gefahren sehr bewusst sind, gemeinsam mit uns beim Marsch für das Leben in Berlin und Köln auf die Straße gegangen.
Man ist versucht, auch dieses Jahr zu schreiben, ohne dass es eine Übertreibung wäre: Es ist wichtiger denn je, öffentlich zu zeigen, dass es für Lebensfeindlichkeit, Verletzungen der Menschenwürde und die Vernachlässigung der Verletzlichsten in unserer Gesellschaft keine Mehrheit gibt.
Mit Gästen aus dem In- und Ausland und polizeilich professioneller Begleitung werden wir das auch in diesem Jahr tun – in Berlin übrigens als Jubiläumsveranstaltung zum 20. Mal! Wir freuen uns auf lebensbejahende, positive Veranstaltungen, die zeigen: Jeder Mensch ist gewollt, geliebt und gebraucht – wie es im Grußwort des Apostolischen Nuntius Nikola Eterović als Zitat von Papst Benedikt XVI. heißt.
Ihre
Alexandra Maria Linder
Vorsitzende
Transhumanismus
Der Traum vom „neuen Menschen“
Der Mensch ist kein abgeschlossenes Wesen, das sich wie das Tier in der Natur instinktsicher zurechtfindet, sondern ein „Mangelwesen“ (Arnold Gehlen), das nach einer Vollendung sucht, die in dieser Welt nicht zu finden ist.
Früher versuchte man, diesen Mangel durch eine magische Verschmelzung mit dem Tier, dem oft göttliche Eigenschaften zugesprochen wurden, aufzulösen. Der moderne Mensch, der Gott getötet hat (Friedrich Nietzsche), versucht, diese Verschmelzung nicht auf magische oder religiöse, sondern auf technologische Art umzusetzen.
Ziel des Transhumanismus ist, die Grenzen der menschlichen Spezies mittels Technologie zu überwinden, sei es durch die Schaffung von Mensch-Tier-Hybriden, durch Versuche, den Menschen genetisch zu „optimieren“, oder durch Verschmelzung des Menschen mit der Maschine.
So unglaublich diese Gedanken klingen mögen: Sie werden von einigen der klügsten Köpfe verfolgt und gehören zu den Kern-Forschungsbestrebungen von Industrie und Regierungen auf nationaler und internationaler Ebene.
Die geistigen Wurzeln des Transhumanismus liegen im England des späten 19. Jahrhunderts.
Ein Verbreiter der Ideen von Charles Darwin war Thomas Henry Huxley, Großvater des Eugenikers Julian Huxley und seines Bruders Aldous, Autor des berühmten, 1932 erschienenen Buchs „Schöne Neue Welt“. Viele Ideen des Transhumanismus werden in „Schöne Neue Welt“ vorweggenommen, etwa die künstliche Befruchtung und das Klonen von Embryonen.

Diese Ideen stammen aber wahrscheinlich nicht von Aldous, sondern von Julian, der im Buch „New Bottles for New Wine“ 1957 den Begriff „Transhumanismus“ geprägt hat. Dieser Buchtitel, ein Hinweis auf das Gleichnis des neuen Weins in alten Schläuchen (Lukas 5,37), verrät Julian Huxleys Intention: Der „neue Wein“, die neue Technologie, liege schon bereit und nun sei es Zeit, nach den „neuen Schläuchen“, den neuen Menschen, zu rufen.
Also war es von Anfang an das Ziel des Transhumanismus, nicht nur die Fähigkeiten des Menschen technisch zu verbessern, sondern die menschliche Natur neu zu definieren. So mächtig neue Technologien wie Gentechnik, Robotik, künstliche Intelligenz oder Nanotechnologie sein mögen – sie werden den Menschen nicht überflüssig machen.
Solche Befürchtungen werden seit der Industriellen Revolution regelmäßig artikuliert, haben sich aber nie realisiert. Vielmehr deutet die demographische Entwicklung darauf hin, dass wir uns eher auf einen Arbeitskräftemangel als auf„nutzlose Menschen“ (Yuval Noah Harari) einzustellen haben.
Die wahre Gefahr liegt nicht in der Verwendung von Technologie, um physische oder geistige Fähigkeiten des Menschen wiederherzustellen oder zu verbessern, sondern in einem fehlgeleiteten Heilsversprechen. Mit diesem falschen Glauben umzugehen ist die Herausforderung des Transhumanismus.
Prof. Dr. Paul Cullen,
Stellv. Vorsitzender BVL,
Vorsitzender Ärzte für das Leben
Jugend für das Leben
... mit interessanten Formaten ins Gespräch kommen
Ob in der Familie oder mit Fremden, auf offener Straße oder in den Winkeln eines Internetforums: Kaum ein Thema ist so omnipräsent und grundlegend wie der Lebensschutz. Was ist der Wert des Menschen? Was macht ihn schützenswert? Wie verhandelt man Freiheit und Verantwortung?
Es gibt eine Vielzahl möglicher Perspektiven und Antworten auf diese Fragen, das macht das Thema besonders komplex. Aber vor allem ist es emotional aufgeladen. Umso wichtiger ist, dass man sowohl fundiert als auch sensibel darüber sprechen kann; sonst können Gespräche schnell ausarten und sich die Positionen vergraben, ohne dass die eine Seite die andere hört. Deshalb versuchen wir mit unseren Formaten den Austausch zu fördern und zu üben: zwischen „Pro-Lifern“ und „Pro-Choicern“ sowie Pro-Lifern untereinander.
Ein wesentliches unserer Formate sind die Diskussionsabende mit dem Titel „Pro Life Arena“. Nach einem kurzen Input in Kleingruppen suchen die Teilnehmer Argumente zum Thema des Abends, woraufhin dieses im Plenum diskutiert wird.

Dabei werden Inhalte vertieft und Rhetorik geübt und man findet Freude am Diskutieren. Egal, welche Kenntnisse oder welche Position man hat, jeder ist willkommen. Es kommt letztlich auf den respektvollen Umgang und die Bereitschaft an, eigene Positionen zu hinterfragen, um ein neues Selbstbewusstsein im Umgang mit dem Thema zu entwickeln.
Unsere monatliche Vortragsreihe „Wissenswert.Lebenswert“ dient dazu, bestimmte Aspekte zu beleuchten und Fachkenntnisse zu erweitern. Dazu laden wir Spezialisten aus verschiedenen Bereichen ein. Auch kommen wir mit „Pro-Choicern“ ins Gespräch: in unseren „Specials“.AlleFormate sind öffentlich und finden über Zoom statt.
Die Termine und Informationen sind auf unserer Website (jugend.alfa-ev.de) und unseren Social Media-Kanälen zu finden.
Bei all diesen Formen des Austausches sind inhaltlich wie persönlich große Fortschritte und Bereicherungen in der Debattenkultur und -kompetenz erkennbar. Wir freuen uns über alle, die dazukommen!
Jakub Malluk,
Vorstand Jugend für das Leben
Hinweis: Die Jugend für das Leben bietet rund um den Marsch für das Leben in Köln und Berlin ein Rahmenprogramm für junge Leute an.
Ich kauf mir ein Kind
Das unwürdige Geschäft mit der Leihmutterschaft
Man bestellt es in Amerika oder Georgien und trotz Krieg geht das Geschäft auch in der Ukraine ungestört weiter. Herstellungsmaterial, Ausstattung und Farbe werden nach Katalog ausgesucht, man bezahlt es und holt es nach Fertigstellung ab. Wir sprechen bloß nicht von Autos, sondern von Babys. Die sogenannte „Leihmutterschaft“ ist ein milliardenschwerer Markt, auf dem Kinder wie Ware über den halben Globus hinweg verkauft und Frauen als reine Brutkästen ausgebeutet werden. Auch Deutsche umgehen die Verbote im Inland, indem sie sich im Ausland Kinder besorgen und unter den Augen der Justiz, sogar mit Anerkennung ihrer Elternschaft durch den deutschen Staat, ins Land bringen.

Immer wieder wird die Hypothese vertreten, eine Abtreibung habe einen positiven Effekt auf die Psyche der Frau. Dafür gibt es jedoch keinen einzigen wissenschaftlichen Beweis. Im Gegenteil: Die Beendigung einer unerwünschten Schwangerschaft durch Abtreibung reduziert nicht das Risiko für psychische Probleme, sondern erhöht es im Vergleich zu Frauen, die ein Kind nach unerwünschter oder ungeplanter Schwangerschaft zur Welt bringen.
„Das perfekte, gesunde, zeitnah lieferbare Kind ist nur eine Frage des Geldes. Sie wollen gute Gene? Kostet extra. Sie wollen es schnell geliefert ohne Warteschleife? Kostet extra. Sie wollen eine Baby-Take-Home-Garantie? Kostet extra. Sie wollen ein garantiert gesundes Kind? Kostet extra. Ach, Sie wollten nur einen Jungen? Kostet auch extra. Sie wollen gleich drei auf einmal? Kein Problem, kostet nur extra. Jeder will hier ein Kind, aber absolut niemand interessiert sich für seine Rechte als Mensch. Es soll endlich kommen und Freude verbreiten und seine Wunscheltern glücklich machen – schließlich war es ganz schön teuer.
Die Büchse der Pandora wird im Namen von, Toleranz und Antidiskriminierung‘ geöffnet, heraus strömen die Ausbeutung von Frauen, der Verkauf von Kindern, global organisierter Menschenhandel, organisierte Kriminalität, Einfallstore für die Verquickung von Kinderhandel und Organhandel und nicht zuletzt servieren wir sogar Pädophilen Kinder inklusive Sorgerecht auf einem Silbertablett.“
Birgit Kelle eröffnet in ihrem neuen Buch „Ich kauf mir ein Kind“ die Debatte über ein hochbrisantes und aktuelles Thema und erklärt, wer daran verdient, wer darunter leidet und wieso Leihmutterschaft nicht gesetzlich geregelt, sondern weltweit verboten werden muss.
Birgit Kelle

Lebensschutz statt Fremdbestimmung
Die Debatte um den § 218 StGB
Alle Menschen stehen unter dem Schutz der Verfassung, auch ungeborene Kinder. Kinder werden nicht vom Klapperstorch gebracht, sondern wachsen und reifen als Lebewesen der Art „Mensch“ im Mutterleib heran. Sie haben deshalb Anspruch auf Achtung ihrer Menschenwürde und ihres Rechts auf Leben (Art. 1 und 2 GG).
Dieser Sachverhalt spiegelt sich auch im Strafrecht wider: Wer in den natürlichen Vorgang der Schwangerschaft eingreift und vorsätzlich einen ungeborenen Menschen tötet, macht sich nach § 218 Abs. 1 StGB prinzipiell strafbar. Geht es nach den Vorschlägen einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission, soll die Tötung ungeborener Kinder („Schwangerschaftsabbruch“) in der „Frühphase der Schwangerschaft“ künftig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Der verfassungsrechtliche Schutzanspruch würde dadurch noch weiter aus dem Blickfeld geraten – nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für die Politik.

Eigentlich müssten sich alle politischen Parteien dafür einsetzen, das Bewusstsein für die Schutzbedürftigkeit des menschlichen Lebens zu stärken. Von der Kommission werden stattdessen Gesetzesänderungen gefordert, die Abtreibungen als „normale Gesundheitsdienstleistungen“ erscheinen lassen: Wegfall der Strafbarkeit, Vermittlung von Abtreibungstechniken als verpflichtender Bestandteil des Medizinstudiums, flächendeckendes Angebot an Abtreibungseinrichtungen, Übernahme der direkten Abtreibungskosten durch die Krankenkassen.
Am Ende dieser Entwicklung wird die Tötung ungeborener Kinder nicht mehr als das wahrgenommen werden, was sie ist: ein Akt der Gewalt gegen unschuldige menschliche Lebewesen, denen die Verfassung eigentlich Schutz und die Achtung ihrer Menschenwürde verspricht. Gerade im Jubiläumsjahr „75 Jahre Grundgesetz“ wäre die Abschaffung des § 218 StGB ein alarmierendes Zeichen der weiteren Erosion des Rechtsbewusstseins.
Wer mit dem Schlagwort „Selbstbestimmung“ Abtreibungen rechtfertigen will, verkennt ihren wahren Charakter. Die Tötung ungeborener Kinder ist eine sehr einseitige „Selbstbestimmung“. Das Kind kann nichts für seine Existenz oder dafür, dass es „ungewollt“ ist. Die Verantwortung liegt ganz auf Seiten seiner Eltern. Entscheiden sie sich für eine Abtreibung, wird ein Mensch mit einmaliger Individualität ausgelöscht. Das ist ein Akt ultimativer Fremdbestimmung. Dieses Unrecht kann nur in einer Strafrechtsnorm angemessen zum Ausdruck gebracht werden.
Selbstverständlich sollte ein Rechtsstaat nicht vorrangig auf das Strafrecht setzen, um die Tötung ungeborener Kinder zu verhindern. Flankierend sollten andere Lösungswege gesucht werden. Wo bleibt der Ehrgeiz der Politik, Schwangerschaftskonflikte zu verhindern oder abzumildern? Die Streichung des § 218 StGB hilft dabei nicht.
Dr. Rainer Beckmann
Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V.
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