Marschzeitung 2025


Nach der Bundestagswahl und dem Versuch von SPD-Politikern, den § 218 StGB noch ganz zum Schluss der alten Koalition zu Fall zu bringen, erhofften wir einen Politikwechsel, auch im Bereich der „Bioethik“, und konzentrierten uns auf unseren II. Leben.Würde-Kongress im Mai (aufgrund des Erfolges, der Nachfrage und des großen Bedarfes planen wir im Oktober 2027 einen III. Kongress). Doch der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält nach der Beteuerung, den Lebensschutz zu fördern, einige problematische Vorhaben, wie die Schließung einer nicht existenten „Versorgungslücke“ bei Abtreibung oder die Ausweitung der Krankenkassenfinanzierung von Abtreibungen – was faktisch einer Legalisierung den Boden bereiten würde und zeigt, dass die Stoßrichtung der vorherigen Koalition teils beibehalten wird.
Gleichzeitig wird national und international versucht, die seriöse Lebensrechtsbewegung zu diffamieren, Abtreibung als Recht in die Europäische Grundrechtecharta (!) zu bringen und als „Gesundheitsleistung“ zu normalisieren. Eine europäische Bürgerinitiative („My Voice My Choice“) forderte, dass Frauen aus EU-Staaten, wo Abtreibung unzulässig ist, im Nachbarland abtreiben dürfen – was nationale Gesetzgebung unterlaufen soll.
Und auch die geplante Wahl einer Richterkandidatin für das Bundesverfassungsgericht belegt, wie aufmerksam man bleiben muss. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vertritt die Haltung, das Lebensrecht vorgeburtlicher Kinder solle gemäß ihrem Alter abgestuft werden und Kindern bis zur 14. Schwangerschaftswoche könne man es zugunsten der Selbstbestimmung ihrer Mütter ganz absprechen (die Abtreibung in diesem Zeitraum sei daher „rechtmäßig zu stellen“).
Die aktuell für Brosius-Gersdorf unangenehme Lage hätte vermieden werden können, hätte die Fraktionsführung von CDU/CSU sich rechtzeitig um die verfassungsrechtliche Ausrichtung der Kandidaten gekümmert.
Schon zweimal dieses Jahr sind damit Vorhaben einer erfolgsverwöhnten Lobby vorläufig gescheitert. Auch das Ergebnis von „My Voice My Choice“ liegt trotz großzügiger Finanzierung und Bewerbung deutlich unter dem der ersten und mit erfolgreichsten europäischen (Lebensrechts-)Bürgerinitiative „One of Us“.

Der Ton und die Aktivitäten einer sehr ideologisch agierenden Lobby werden aggressiver, die Behauptungen immer abenteuerlicher. Umso wichtiger ist es, dass wir gelassen, sachlich und menschenzugewandt bleiben. Wir erleben viel Zuspruch und positive Lebensgeschichten von Familien, denen wir helfen können, Ja zum Leben zu sagen – wie die Geschichte der Vierlinge veranschaulicht. Wir haben mutige Menschen als Vorbilder – wie den Apotheker, der seinem Gewissen folgte.
Wir freuen uns auf zwei weitere öffentlichkeitswirksame Märsche für das Leben am 20.09. in Berlin und Köln!
Mit herzlichen Grüßen und großem Dank für jede Unterstützung,
Ihre
Alexandra Maria Linder
Vorsitzende
Kinderwunsch
Bereit für Überraschungen?
Bei Paaren, die eine Familie gründen möchten, gehört der Wunsch nach einem Kind zu den natürlichen und notwendigen Wünschen. Vielen ist bewusst, dass es sich um einen besonderen Wunsch handelt: Kinder lassen sich nicht mit einem Klick im Internet bestellen.
Auch perfekte Planung garantiert keine Wunscherfüllung, schon gar nicht bestimmte Eigenschaften des Nachwuchses. Eine Schwangerschaft ist immer ein Geschenk, das – gleichsam noch eingepackt – große Überraschungen bergen kann.
So war es auch bei Chantal und Dominik, die nie damit gerechnet hatten, gleich vier Kinder auf einmal zu bekommen. Im April 2025, zwei Monate zu früh, erblickten die Vierlinge am Uniklinikum Erlangen das Licht der Welt. Keines der Kinder wog mehr als 1.300 Gramm – und trotzdem konnten sie Anfang Juni alle fit und gesund nach Hause entlassen werden. Gott (und seinen Helfern) sei Dank!

In 30 Berufsjahren an Frauen- und Kinderkliniken habe ich mehrere Vierlinge erlebt. Jedes Mal handelte es sich um Wunschkinder, und jedes Mal tauchte während der Schwangerschaft die Frage nach einer sogenannten Reduktion der Mehrlinge auf. Der Grund dafür ist, dass mit der Kinderzahl die Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt steigt, die dauerhafte Gesundheitsschäden nach sich ziehen kann.
Dabei gibt es kaum etwas Absurderes als den Gedanken, in einer herbeigesehnten Schwangerschaft eines oder mehrere der ungeborenen Kinder zu töten, um für die übrigen vielleicht Probleme zu vermeiden. Hinzu kommt das Risiko, bei einer durch den Eingriff ausgelösten Fehlgeburt letztlich alle Kinder zu verlieren.
Chantal war unsicher, suchte Rat. Sie und ihr Mann fragten sich, wie wohl die eigenen Eltern in einer solchen Situation entschieden hätten. Intensive Beratungsgespräche in der 12. Schwangerschaftswoche machten der jungen Frau Mut, alle vier Kinder zur Welt zu bringen.
Natürlich musste die Schwangerschaft sorgfältig überwacht werden. Wie gut, dass die Frauenklinik unseres Uniklinikums darauf spezialisiert ist, derartige Risikoschwangerschaften zu betreuen – so lange wie möglich, ohne dass die Schwangere oder ihre ungeborenen Kinder Schaden nehmen.
Das eingespielte Team der Geburtshilfe und der Neonatologie sorgte für eine komplikationslose Geburt, an die sich acht Wochen in der Kinderklinik anschlossen, wo die vier mit Hingabe gepflegt und versorgt wurden.
Auch wenn Chantal und Dominik anfangs überrascht waren: Sie haben Mut bewiesen und die Herausforderungen einer Vierlingsschwangerschaft angenommen.
Die zwei Mädchen und zwei Jungen, die nun jede Menge Trubel in ihre Wohnung bringen, werden wahrscheinlich die größte Aufgabe sein, die das Leben für sie bereithält. Inzwischen gelingt es ihnen, sich gemeinsam darüber zu freuen.
Prof. Dr. med. Holm Schneider,
Erlangen
(Prof. Dr. med. Schneider wird zu diesem Thema beim Marsch für das Leben am 20.09. in Berlin sprechen.)
Gewissensfreiheit unter Druck
Eine Freiheit, die uns alle betrifft
Eine Gewissensentscheidung ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts „jede ernste sittliche, d. h. an den Kategorien von ‚Gut‘ und ‚Böse‘ orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte“. Die Freiheit des Gewissens, so heißt es in Artikel 4 Grundgesetz, ist „unverletzlich“.
Trotz dieser klaren Aussagen gerät die Gewissensfreiheit zunehmend unter Druck. Vor allem Apotheker, Ärzte, Hebammen sehen sich Situationen ausgesetzt, die sie in Gewissensnot führen. Ein Beispiel ist der Apotheker Andreas Kersten aus Berlin. Er hatte aus Gewissensgründen davon abgesehen, die „Pille danach“ zu verkaufen. Die Apothekerkammer sah darin eine Verletzung seiner Berufspflicht und brachte ihn vor Gericht. Der Prozess dauerte sechs Jahre. Trotz Freispruchs sprach ihm das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sein Recht auf Gewissensfreiheit ab. Kersten sei ein „unvermeidlicher rechtlicher Irrtum“ unterlaufen. Er habe es nicht besser wissen können, als er glaubte, den Verkauf der „Pille danach“ aus Gewissensgründen verweigern zu dürfen. Tatsächlich dürfe er genau das nicht. Die Urteilsbegründung widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Doch sah sich Kersten gezwungen, seine Approbation als Apotheker abzugeben, da ein neues Verfahren in Berlin zu einer Verurteilung geführt hätte. Erst das BVerfG hätte sein Recht bestätigen können.



Demo vor dem Paul-Löbe-Haus am 11. Juli 2025, Fotos vom Marsch für das Leben 2024 (Fotos: © Bundesverband Lebensrecht e.V.)
Hier zeigt sich ein besorgniserregender Trend: Der Staat scheint bereit, Menschen aus ihrem Beruf zu drängen, anstatt ihre Gewissensentscheidungen zu respektieren. Hebammen, die sich weigern, an Abtreibungen mitzuwirken, erfahren Ausgrenzung und Druck. Ärzte, die keine Beihilfe zum Suizid leisten wollen, geraten in Konflikte. In der Reproduktionsmedizin werden Stimmen, die sich für das Lebensrecht ungeborener Kinder und gegen Leihmutterschaft einsetzen, als unzeitgemäß abgetan. Wer in Medizinberufen tätig ist, soll offenbar ohne Gewissensvorbehalt funktionieren. Doch wenn Überzeugungen nicht geschützt, sondern sanktioniert werden, verliert das Grundrecht auf Gewissensfreiheit seinen realen Wert.
Freiheitliche Gesellschaft braucht den Schutz auch unpopulärer Überzeugungen. Wenn Einzelne durch moralische Konflikte isoliert und ausgegrenzt werden, gefährden wir unser demokratisches Grundverständnis. Gewissensfreiheit muss konkret gesichert bleiben – damit Menschen wie Andreas Kersten nicht zwischen Beruf und Gewissen wählen müssen. Denn ihr Schutz dient nicht nur Einzelnen, sondern der gesamten Gesellschaft.
Dr. Felix Böllmann und Sofia Hörder sind für ADF International in Wien tätig. www.adfinternational.org/de.
(Dr. Böllmann wird am 20.09. beim Marsch für das Leben in Köln zu diesem Thema sprechen, Herr Kersten in Berlin.)
Leben.Würde-Kongress 2025
Ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
Im Mai fand in Schwäbisch Gmünd der zweite Leben.Würde-Kongress statt. Ein Wochenende voller Vorträge, Seminare und inspirierender Gespräche. Es ging um Abtreibung, um Beihilfe zum Suizid, eingefrorene Embryonen oder die Vorstellung, den Menschen mithilfe von KI und Technik unsterblich zu machen.




Jana Higholder, Alexandra Linder (Fotos: © Kimberley Pritschow), LebenWürde (Foto: © Katharina Kaufmann), Prof. Dr. Paul Cullen (Foto: © Ralph Wild), Publikum (Foto: © Bundesverband Lebensrecht e.V.)
Der Lebensschutz wird wichtiger, da die Hemmschwelle der Gesellschaft, den Menschen als Objekt zu behandeln und seine Würde zu ignorieren, niedriger wird. Auf dem Kongress wurde deutlich, dass es viele Menschen gibt, die bereit sind, für das Lebensrecht einzutreten. Es waren rund 350 Lebensrechtler anwesend, viele Vereine stellten sich vor. Darunter die „klassischen“ Lebensrechtsvereine, deren Hauptthema Abtreibung und Hilfe für Frauen im Schwangerschaftskonflikt ist (wie die Stiftung Ja zum Leben, deren Stiftungspreis am Samstag verliehen wurde), aber auch Arztverbände, die Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten, unterstützen, damit sie gemäß ihren Werten guten Gewissens handeln können.
Man konnte die Stände durchstöbern, sich über die Vereine informieren und in anregende Gespräche kommen. Es gab zentrale Vorträge: Menschenwürde im 21. Jahrhundert (Alexandra Linder M.A.), Freiheit (Bischof Dr. Stefan Oster), Pro Life (Jana Highholder), Transhumanismus (Prof. Dr. Paul Cullen), biblische Grundlagen (Weihbischof Thomas M. Renz). Ein Vortrag, der das Tötungsverbot anders anging, war der von Prof. Dr. Jörg Benedict. Sein Fokus lag auf dem Krieg. Krieg sei ein „direkter Affront gegen die Menschenwürde“, da die Menschenwürde den Einzelnen in den Mittelpunkt stelle, im Krieg aber nur das große Ganze zähle. Mag. Susanne Kummer zeigte in ihrem Vortrag, dass sich die Tendenz entwickle, die Menschenwürde nur anzuerkennen, wenn das Lebewesen gewollt sei – egal, ob von anderen oder von sich selbst.
Um sich in Themen zu vertiefen, Tipps für den Alltag an die Hand zu bekommen, um für das Leben zu kämpfen, und sich austauschen, gab es viele Seminare. Alles in allem war es ein schönes, intensives und wichtiges Wochenende. Man hatte Zeit, sich mit zentralen Themen auseinandersetzen. Es gibt noch viele Bereiche, die man bei einem nächsten Kongress auf jeden Fall vertiefen könnte.
Agathe von Borany,
Psychologie-Studentin und Mitarbeiterin des BVL
Sonderbusse zum Marsch für das Leben nach Berlin und Köln









Gottesdienste zum Marsch für das Leben in Berlin und Köln

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