Mensch - von Anfang an

Mensch - von Anfang an

Liebe Freunde des Lebens,

In Berlin-Pankow haben Bündnis90/DieGrünen in dieser Woche den Antrag gestellt, Abtreibung auch in Gesundheitsämtern zu ermöglichen, als Schutzraum für Schwangere und Abtreibungsexperten, besonders vor angeblichen Belästigungen durch Abtreibungsgegner.

Dazu folgender Kommentar: In Berlin sind aktuell 135 Einrichtungen beim Statistischen Bundesamt gemeldet, die Abtreibungen durchführen, das bedeutet, Berlin hat nach NRW bereits die meisten Abtreibungseinrichtungen aller Bundesländer. Hinzurechnen muss man noch die nicht gemeldeten Einrichtungen. Entsprechend katastrophal sind die Abtreibungszahlen in Berlin, die auf ein deutliches Versagen von Beratung und Hilfsangeboten für Frauen im Schwangerschaftskonflikt hinweisen. Hier wäre tatsächlich ein großer Handlungsbedarf: Was in Berlin auffällig fehlt, sind gute Beratungsstellen, die Frauen im Schwangerschaftskonflikt ernstnehmen und auch zum Schutz des ungeborenen Kindes beraten, wozu sie nach § 219 StGB verpflichtet sind. Es gibt deutlich mehr Abtreibungseinrichtungen als Beratungsstellen, im Gegensatz zum Beispiel zu Bayern. Es wäre daher im Interesse der Mütter und der Kinder viel eher die Menge und dann vor allem auch die Qualität der Schwangerenberatungsstellen zu prüfen, als noch mehr Abtreibung anzubieten. Schwangerschaft ist keine Krankheit und Abtreibung ist keine Gesundheitsbehandlung. Für die Kinder ist Abtreibung immer tödlich. Für die Mütter ist die chemische Abtreibung, die in dem Antrag ausdrücklich beworben wird, laut Studien sehr gefährlich: Die Gefahr, dass eine Frau nach einer chemischen Abtreibung in die Notaufnahme muss, ist 50 Prozent höher als bei einer chirurgischen Abtreibung. Auch hier geht es den Grünen offenbar nicht um die Gesundheit von Frauen, sondern um anderes. 

Mütter brauchen in der Tat Schutzräume – aber nicht, um ihre Kinder zu beseitigen, und schon gar nicht vor Lebensrechtlern, die selbst in vielen Bereichen alles tun, um die Schwangerschafts-Konflikte und Probleme gemeinsam mit den Betroffenen wirklich zu lösen. Sondern Schutzräume, die ihnen helfen, ohne Druck, der bei mindestens einem Drittel der Fälle besonders von den Kindsvätern ausgeübt wird, mit allen angebotenen Hilfen – vor wie nach der Geburt – ihre Kinder behalten und großziehen zu können.

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Politisch wird es die nächsten Monate spannend. Wir sind zunächst einmal zuversichtlich, dass die geplante Legalisierung der Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche vorerst nicht mehr durchgesetzt werden kann. Und dass die nächste Bundesregierung, wie auch immer sie zusammengesetzt sein wird, ethischer und vernünftiger an diese Themen herangehen wird.

Herzliche Grüße,

Ihre
Alexandra Maria Linder
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.


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🙋 Niemand wird durch Geburt zum Menschen

Ansicht eines Menschen im Mutterleib, gezeichnet von Leonardo da Vinci

Wir müssen keine Wissenschaftler sein, um das zu verstehen. Lobbygruppen fordern nun, den vorgeburtlichen Menschen legal töten zu dürfen - und zwar bis zu einer Körpergröße von bis zu 28 cm (Scheitel-Fersen-Länge). Denn genau diese Größe kann der Mensch im Leib seiner Mutter haben, wenn die 22. Woche nach der Empfängnis (p.c. = 24. Schwangerschaftswoche, SSW) erreicht ist. Dass es bei dieser Forderung um das legale Tötenlassen eines vorgeburtlichen Menschen mit möglichen Überlebenschancen außerhalb seiner Mutter geht, ist offensichtlich. Es gibt kein gutes Töten eines unschuldigen Menschen. Um zu diesem moralischen Urteil zu gelangen, muss man kein Philosoph sein.

Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) lehnt, u.a. mit folgender Begründung, die Forderungen nach Abtreibungen bis zur 22. SSW p. c. / 24. p. m. ab:

„Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs jenseits der 13. + 6. SSW stellt für die durchführenden Ärztinnen und Ärzte zum einen medizinisch zunehmend eine anspruchsvollere, zum anderen eine psychisch stark belastende Situation dar. Die 22. SSW p.c. bedeutet, dass die Schwangere im 6. Monat schwanger ist und fast alles am Foetus entwickelt ist. Es hat die Struktur eines Neugeborenen, es ist nur kleiner und fragiler und muss in diesem Stadium lediglich bis zur Geburt an Gewicht zulegen.“

Nicht bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten machen den Menschen zum Menschen, sondern sein Sein. Graduelles (allmähliches) Menschsein gibt es nicht. Wohl aber gibt es sich allmählich entwickelnde Eigenschaften und Fähigkeiten, die im Menschsein angelegt sind.

Mit dem Entstehen eines neuen Menschen beginnt die Schwangerschaft. Dieser Moment, der durch den technischen Fortschritt auch sichtbar gemacht werden kann, wird als Empfängnis (Konzeption) bezeichnet. Die aktuell gängige Definition geht erst ab der Einnistung des Kindes in die Gebärmutter von einer Schwangerschaft aus. Ob die Erkenntnisse der modernen Wissenschaften in die Lebenswirklichkeit der menschlichen Gesellschaft integriert werden oder nicht, hat etwas mit Anerkennung beziehungsweise Ignoranz zu tun.

Menschliches Leben hat immer eine seinsmäßige Würde und ein unveräußerliches Lebensrecht, in jedem Stadium seiner Existenz. Kein Mensch hat das Recht, anderen Menschen ihr Menschsein abzusprechen, um sie so legal töten zu können.

Dr. Raphael Bexten


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