Osterbrief 2025
Lebensrecht ist Menschenrecht. Ein Schritt für das Leben – sei dabei!

2025 ist erneut ein arbeitsreiches Jahr: Nicht nur, weil wir am 20. September den Marsch für das Leben in Berlin und zeitgleich in Köln veranstalten, nicht nur, weil die Politik uns besonders in Atem hielt, sondern auch, weil vom 09.–11. Mai unser II. Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick stattfindet, mit IDEA als weiterem Veranstaltungspartner und dem TV-Sender EWTN als Medienpartner, der seit Juli 2024 das erste deutschsprachige Bioethik-Nachrichtenmagazin ausstrahlt. Das Programm mit Plenumsvorträgen und Seminaren steht, ein Highlight ist der Festakt der Stiftung Ja zum Leben mit Verleihung ihres Stiftungspreises.
Während viele unserer Organisationen (wie die Ärztevereinigung St. Lukas, die Ihnen hier ihre Arbeit vorstellt) auf Fachinformationen, Aufklärung und Familienunterstützung setzen, versuchen, Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu helfen und das gesellschaftliche Klima für die Annahme von Überraschungskindern zu verbessern, möchten manche Interessengruppen etwas anderes: Buchstäblich in letzter Minute konnte die praktische Abschaffung des § 218 verhindert werden – lesen Sie dazu den Krimi in diesem Osterbrief.

Wie verbissen um die Legalisierung der Abtreibung gekämpft wurde, konnte man bei der Anhörung des Rechtsausschusses in besonderem Maße erleben: Der Ton der Abtreibungsverfechter war durchweg aggressiv. Fakten und Zahlen der von CDU/CSU und FDP geladenen Experten wurden mit gebetsmühlenartiger Wiederholung der widerlegten Narrative beantwortet. Doch es besteht keine
„Versorgungslücke“ bei Abtreibungen, es gibt genug Abtreibungseinrichtungen. Das gibt zu denken: Fakten, die nicht zum Narrativ passen, sind offenbar unerwünscht. Andersdenkende werden diffamiert. Für die Lebensrechtsbewegung gilt es, dies nicht zu tun, aufmerksam auch das zu lesen und zu hören, was nicht in unser Bild passt, uns und unsere Arbeit stetig selbst zu prüfen, ob wir der Sache dienen oder persönliche Eitelkeiten pflegen – eine wunderbare Übung für die Fastenzeit.
Gesegnete Ostern,
Ihre
Alexandra Maria Linder
Vorsitzende
Vom Rechtsausschuss bis zur Geschäftsordnung des Bundestages – der Krimi um § 218 StGB
Am 6. November 2024 brach die Ampel-Koalition auseinander. Manche waren überrascht, andere weniger, als am 14. November 2024 von Carmen Wegge (SPD), Ulle Schauws (Grüne) und weiteren 326 Bundestagsabgeordneten dennoch (= 44,7 % aller MdBs) der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (BT-Drs. 20/13775) in den Bundestag eingebracht wurde.

Rund um den § 218 StGB bleibt es spannend.
Zu diesem Zeitpunkt war offen, ob sich eine Beschlussfassung bis zum Ende der Legislaturperiode noch ausgehen würde. Bis Mitte Februar waren es immerhin noch drei Monate.
Der Entwurf kam am 5. Dezember 2024 zur Ersten Beratung in das Plenum des Deutschen Bundestages und wurde danach in den Rechtsausschuss verwiesen. Dann begann der Krimi: Stand 5. Dezember war nicht klar, wann die vorgezogene Bundestagswahl 2025 sein würde, wie viele Tage zu einer etwaigen Abstimmung über den Gesetzesentwurf also noch bleiben würden (der Wahltermin wurde erst – nach gescheiterter Vertrauensfrage vom 16. Dezember – am 27. Dezember festgelegt). Eine entscheidende rechtliche Hürde ist das Zusammenspiel von Rechtsausschuss und Plenum. Der Rechtsausschuss, der planmäßig wieder am 18. Dezember zu tagen hatte, hätte die Möglichkeit gehabt, den Gesetzentwurf direkt „durchzuberaten“, sofort darüber abzustimmen und den Entwurf, idealerweise ohne Änderungen, um den Prozess weiter zu beschleunigen, direkt ins Plenum zurückzuüberweisen, damit der Bundestag noch vor Ende der Legislaturperiode entscheiden möge.
Am 18. Dezember wurde im Rechtsausschuss entsprechend beraten und gestritten, wie weiter vorzugehen sei. Entscheidend waren die jeweiligen Mehrheiten: Ohne die FDP (5) hatten SPD (12) und Bündnis90 / Die Grünen (6) keine Mehrheit unter den insgesamt 39 Ausschussmitgliedern. Auch mit der Linken (1) zusammen reichte es nicht. Da die Abgeordneten der (nun-mehr historischen) FDP-Fraktion unterschiedliche Meinungen zur Vorgehensweise bei § 218 StGB vertraten, gab es im Rechtsausschuss offenbar keine Mehrheit, den Gesetzesentwurf ins Plenum durchzupeitschen. Es wurde (auf Vorschlag der Union) stattdessen eine reguläre öffentliche Anhörung auf den 10. Februar 2025 terminiert. Und nun kam es auf jeden Kalendertag an: Der letzte Sitzungstag des 20. Deutschen Bundestages war auf den 11. Februar 2025 terminiert. Aufgrund von § 81 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in Verbindung mit dem nunmehr festgelegten Neuwahl-Termin konnte eine Beratung im Plenum nicht mehr erfolgen, da zwischen Ausschussbericht und Plenum mindestens ein Tag liegen muss. Damit war der bestehende § 218 StGB vorerst „gerettet“. Doch selbst auf den letzten Metern blieb es spannend: Es wäre noch möglich gewesen, dass ein Drittel des Bundestages dazu eine Sondersitzung verlangen würde (Art. 39 III 3 GG), wozu es glücklicherweise nicht kam …
Dr. Georg Dietlein, Vorstand BVL, JVL

Besonderes Augenmerk auf Ethik und Gewissensfreiheit: Die Ärztevereinigung St. Lukas
Die Ärztevereinigung St. Lukas e.V. – Katholiken im Gesundheitswesen ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Berufsgruppen des Gesundheitswesens, die ihre Arbeit auf der Grundlage der christlichen Ethik und im Einklang mit ihrem Gewissen ausüben möchten. Der Verein entstand 2010.
Wir sehen unsere Aufgaben in folgenden drei Bereichen:
- Wir veranstalten jährlich im Oktober eine dreitägige Jahrestagung, bei der aktuelle Themen aus der Medizin und Medizinethik in Vorträgen thematisiert werden. Der Lebensschutz ist dabei ein häufiger Themenschwerpunkt. Die Tagung wird von einem geistlichen Programm flankiert. In der Regel nehmen 40–60 Personen teil, die neben dem fachlichen und religiösen Input vor allem den Austausch und die Vernetzung mit Gleichgesinnten schätzen.
- Nachwuchsförderung: Auszubildende und Studierende erhalten einen ermäßigten Teilnahmebeitrag zur Jahrestagung. Oftmals ergeben sich durch den Austausch mit den erfahrenen Teilnehmern und Teilnehmerinnen Ermutigung und Förderung für die zukünftige Arbeit im Gesundheitswesen oder die Möglichkeit zu verschiedenen Praktika. Geplant ist zukünftig, dies im Sinne eines Mentoringprogramms zu systematisieren. Auch wer in unterschiedlichen medizinischen Bereichen nach einer Arbeitsstelle sucht, wo die Gewissensfreiheit gewahrt und eine ethische Haltung unterstützt wird, kann sich bei der Vereinigung melden.
- Beratung von Ratsuchenden zu medizinethischen Fragen: Diese Aufgabe wurde unter anderem genutzt, um Fragen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht im christlich-katholischen Sinne zu klären.
Seit 2023 sind wir Mitglied im BVL und freuen uns über diese Vernetzung und geistige Partnerschaft.
Anmerkung der Redaktion:
Nach negativen Erfahrungen einiger Vereinsmitglieder werden zum Schutz der Personen vor beruflichen Nachteilen Namen nicht öffentlich genannt. Dass dies notwendig ist, sollte aufmerksam registriert und reflektiert werden.
„Perspektive Leben“ – EWTN strahlt monatliches Bioethik-Magazin aus
Mit dem neuen Magazin „Perspektive Leben“ hat der Fernsehsender EWTN eine Nachrichtensendung im Programm, die sich mit Bioethik- und Lebensrechts-Themen beschäftigt.
Das monatliche Magazin bietet Nachrichten und vertieft die Diskussion zu Lebensthemen, die jeden betreffen. Das Format analysiert und informiert im gesamten Bereich der Bioethik; es geht zum Beispiel um Abtreibung, Leihmutterschaft, assistierten Suizid, Müttersterblichkeit oder den Umgang mit Embryonen. Für die Einordnung und Bewertung werden auch international Gesetze und die Lage in anderen Staaten herangezogen. Außerdem werden Organisationen vorgestellt, die menschenwürdige Alternativen und Hilfe anbieten. Die Sendung hat den journalistischen Anspruch, den Zuschauern durch möglichst umfassende Informationen die Bildung einer eigenen Meinung zu ermöglichen. Alle Themen werden mit Fachkenntnis und Sensibilität behandelt, Interviewpartner erläutern neueste Erkenntnisse.
Unter der kompetenten Redaktion und Moderation von Alexandra Linder, die seit vielen Jahren als Lebensrechtlerin und Bioethikexpertin tätig ist, ist die Sendung ein Muss für Zuschauer, die Wert auf tiefgründige und verantwortungsbewusste Berichterstattung legen. Martin Rothweiler, Programmdirektor bei EWTN, betont: „Ein Nachrichtenmagazin, das fundierte Informationen aus einer bioethischen Perspektive anbietet, ist in der deutschsprachigen Fernsehlandschaft einzigartig und ein unverzichtbares Instrument für die öffentliche Aufklärung.“ Alle Sendungen sind in der EWTN Mediathek abrufbar.
(https://mediathek.ewtn.tv/sendung/perspektive-leben-das-magazin).
EWTN (Eternal Word Televison Network) wurde 1981 von der Franziskanerklarissin Mutter Angelica in Birmingham (Alabama) gegründet. EWTN will Wege zur Begegnung mit Christus ermöglichen sowie als Quelle zur Orientierung und Stärkung im Glauben beitragen. Heute ist EWTN der weltweit größte katholische Fernsehsender und erreicht mehr als 425 Millionen Haushalte in über 160 Ländern.
Mechthild Löhr, Ehrenvorsitzende der CDL, langjähriges BVL-Vorstandsmitglied
II. Leben.Würde-Kongress 2025: DAS Treffen der deutschsprachigen Lebensrechtsbewegung
Wer noch keine Karte hat, sollte zügig zuschlagen: Denn der in Schwäbisch Gmünd stattfindende Kongress Leben. Würde ist im deutschen Sprachraum einmalig und bietet in herzlichem Ambiente alten Hasen wie interessierten Einsteigern wissenschaftliches Fachwissen und Möglichkeiten zur Vernetzung.
Der II. Leben.Würde-Kongress findet vom 9.–11. Mai 2025 im Christlichen Gästezentrum Schönblick/Schwäbisch Gmünd statt und behandelt in einer Vielzahl von Vorträgen zu Lebensrecht und Abtreibung, Suizidprävention und Euthanasie, Transhumanismus sowie Organspende die bioethischen Herausforderungen unserer Zeit. Mit seinen Plenarvorträgen und Seminaren sowie dem direkten Gespräch mit Fachleuten ermöglicht der Kongress seinen Teilnehmern einen interdisziplinären Austausch und leistet so einen unerlässlichen und sachlichen Beitrag zur weiteren, oftmals kontrovers geführten Debatte.

Logo des Kongresses LEBEN.WÜRDE
Ein breit gefächertes Seminarangebot ermöglicht es den Teilnehmern darüber hinaus, persönliche Schwerpunkte zu setzen: So geben erfahrene Beraterinnen Einblick in ihre Arbeit, Lebensschutzaktivisten erklären, wie man die Lebensrechtsposition gegenüber seinen Mitmenschen gewinnbringend kommuniziert und Mediziner erläutern aktuelle wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Organspende und Hirntod.

Schirmherrschaft: Bischof Dr. Stefan Oster SDB und Jana Highholder
Einen besonderen Höhepunkt hat der Kongress mit der Vergabe des renommierten Stiftungspreises der STIFTUNG JA ZUM LEBEN am Samstagabend. Mit dem Preis werden im Rahmen eines Festaktes Persönlichkeiten, Initiativen und Institutionen geehrt, die sich in der Öffentlichkeit für den Wert und die Würde des Menschen von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Tod einsetzen. Der Kongress Leben.Würde wird vom Bundesverband Lebensrecht in Kooperation mit dem Schönblick und der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA veranstaltet. Der katholische Fernsehsender EWTN ist Medienpartner. Die Schirmherrschaft des Kongresses haben der Passauer Bischof Dr. Stefan Oster SDB und die Ärztin und Influencerin Jana Highholder.
Elisa Ahrens, Vorstand BVL, Stiftung Ja zum Leben
Termine und Veranstaltungen

