Osterbrief 2026

Osterbrief 2026

Die EU-Kommission hat über die Europäische Bürgerinitiative My Voice My Choice entschieden: Es wird keinen Extra-Fonds geben, der Abtreibung im Ausland finanziert, wenn Frauen im eigenen Land nicht (mehr) abtreiben können. Kurz vor der Entscheidung trafen 40.000 persönliche Mails von Lebensbefürwortern aus ganz Europa ein, um den Fonds zu verhindern – eine Kampagne der Lebensrechtsorganisation One of Us, bei der wir Mitglied sind.

Mit einem Trick soll der Abtreibungstourismus dennoch finanziert werden: über den europäischen ESF+-Fonds. Der Vorschlag ist an Zynismus kaum zu überbieten. Denn der ESF+-Fonds ist ein sozialer Hilfsfonds, er soll „für den Menschen“ da sein, Familien aus Armut helfen, Inklusion fördern. Künftig soll er missbraucht werden, um potentielle Nutznießer von Inklusion, Berufsförderung oder Armutshilfe zu beseitigen. Konsequent umgesetzt, dürften alle Frauen in der EU bis zur 24. Schwangerschaftswoche in den Niederlanden, dem Staat mit der längsten Abtreibungsfrist, zu einer Abtreibung gehen, die von den europäischen Steuerzahlern finanziert wird. Ohne Beratung oder Hilfsangebote, ohne die geringste Schutzmöglichkeit der Kinder.

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Unter welchem Druck Betroffene stehen, zeigt auch die Tatsache, dass immer mehr Frauen die Einnahme der Abtreibungspille unmittelbar danach bereuen, dazu unser Artikel über APR. Bei vergewaltigten Frauen ist der Schwangerschaftskonflikt und Begleitungsbedarf noch viel größer.

Umso mehr müssen wir für Menschen in solchen Lebenslagen eintreten, die unter die Räder menschenverachtender Ideologien zu geraten drohen. Unabhängig von Qualitätskriterien oder Nützlichkeitserwägungen. Unabhängig von Kosten-Nutzen-Rechnungen oder Leistungskriterien. Unabhängig von Lebensumständen oder Herkunft. Wer die ethische Grundlage unserer Gesellschaft ernstnimmt, vertritt keine Ideologie, sondern schlicht die Menschenwürde.

Vielen Dank, dass Sie uns dabei unterstützen! Wir freuen uns auf Begegnungen mit Ihnen und wünschen Ihnen Gesegnete Ostern,

Ihre

Alexandra Maria Linder
Vorsitzende


Warum der Mensch von Anfang an Mensch ist

Wann beginnt der Mensch? Die Antwort ist klarer, als viele denken: mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Warum das so ist, lässt sich in sechs Schritten zeigen.

1. Was jemand ist und tut, sind verschiedene Dinge

Jeder Mensch denkt, fühlt, entscheidet und liebt. Das setzt voraus, dass jemand da ist, der das tut. Das Tun bringt jedoch nicht das Dasein hervor. Also kann auch niemand aufhören, Person zu sein, weil er gerade nicht denkt, fühlt oder handelt.

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Ein dichtes Nervensystem ist schon in der Frühphase der embryonalen Entwicklung vorhanden.

2. Auch wer nichts kann, bleibt Mensch

Ein Mensch mit Demenz kann nicht mehr geordnet denken, auch wenn sein inneres Erleben, seine Gefühle und Momente der Klarheit bis zuletzt bleiben. Ein Mensch nach irreversiblem Hirnfunktionsausfall, durch Herz-Lungen-Maschine am Leben erhalten, wird nie mehr fühlen. Beide bleiben Personen. Wer dies bestreitet, müsste sagen: Ab einem bestimmten Verlust an Fähigkeiten hört man auf, Mensch zu sein. Menschsein müsste man verdienen und man könnte es verlieren – eine Anmaßung.

3. Der Embryo ist Mensch

Bei der Verschmelzung entsteht ein eigenständiges Wesen menschlicher Natur, das von innen heraus auf Denken, Freiheit und Liebe angelegt ist. Es wird nicht durch Entwicklung zum Menschen – es entfaltet lediglich, was es bereits ist. Es gibt keine „werdenden Personen“. Der Embryo ist ein Jemand.

4. Menschliches Leben ist das Leben einer Person

Die Unterscheidung zwischen biologischem Leben und Personsein lässt sich weder in der Wirklichkeit noch im Denken aufrechterhalten. Das biologische Leben eines Menschen ist immer das Leben einer Person.

5. Jeder Mensch besitzt unverlierbare Würde

Wenn der Mensch von Anfang an Person ist, besitzt er von Anfang an eine Würde, die niemand geben oder nehmen kann. Sie gehört zum Wesen der Person. Der Mensch ist ein Jemand, kein Etwas.

6. Aus dieser Würde folgt das Recht auf Leben

Jedes Grundrecht gründet in der Würde des Menschen. Wenn die Würde von der Empfängnis an besteht, besteht auch das Recht auf Leben von da an – allein aufgrund dessen, was der Mensch von sich aus ist.

Wer mit Verstand hinsieht, erkennt: Jeder Mensch ist von Anfang an jemand. Und hat Würde und ein Recht auf Leben – von Anfang an.

Dr. Raphael E. Bexten, Referent beim BVL

Basierend auf Argumenten aus der Dissertation[1] des Autors (2017)[2]


  1. Bexten, R. E. (2017). Was ist menschliches Personsein? Der Mensch im Spannungsfeld von Personvergessenheit und unverlierbarer ontologischer Würde. Eichstätt-Ingolstadt, Univ., Diss. ISBN: 978-3-7450-0210-2 ↩︎

  2. Die Zusammenarbeit mit einer künstlichen Intelligenz, die mir beim Schreiben werkzeuglich geholfen hat, zeigt, dass Forschung heute in neue Formen übersetzt werden kann. Als LLM wurde Claude Opus von Anthropic gemäß folgender Methodik verwendet: Alessandro Negro u. a.: Knowledge Graphs and LLMs in Action. Shelter Island: Manning, 2025.
    Die Gedanken, Argumente und Überzeugungen sind meine eigenen. Sie stammen aus jahrelanger Forschung und einer tiefen persönlichen Überzeugung. Die klare, einfache Sprache, in die sie gefasst sind, ist jedoch auch ein Verdienst dieser neuen Art des Schreibens. Ich sehe darin keinen Widerspruch zur Philosophie – im Gegenteil: Wenn ein Gedanke wahr ist, dann muss er sich auch einfach ausdrücken lassen. ↩︎


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„Abortion pill reversal“ – APR

Abtreibungsbefürworter wollen Abtreibung ungehindert anbieten, Schutz für das Kind sowie Informationen unterbinden und vorherige Arztkontakte als nicht erforderlich darstellen. Eine Abtreibungspille erscheint verlockend: Die Frau kann sie einnehmen und das Kind „ausstoßen“. Die Realität sieht anders aus: Das „Ausstoßen“ ist eine blutige Angelegenheit, mit der die Frau alleingelassen wird. Bei bis zu 10 % führen starke Blutungen zu Notfallvorstellungen in Kliniken, ggf. mit operativer Ausschabung unter unsicheren Notfallbedingungen. Dennoch wird die chemische Abtreibung beworben und vorangetrieben, in Skandinavien sind 80 % der Abtreibungen chemisch. Der Mechanismus: Die Versorgung des Kindes wird verhindert, indem man das Gelbkörperhormon Progesteron bzw. dessen Wirkung blockiert. Das vorgeburtliche Kind wird nicht weiter ernährt und stirbt ab.

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Kann die Wirkung der Abtreibungspille rückgängig machen: die „Abortion pill reversal“

Ärzte in den USA haben eine Methode entwickelt, diese Wirkung rückgängig zu machen: Wenn das Progesteron unterdrückt wird, kann man Progesteron in höherer Dosis zuführen, um die Wirkung der Abtreibungspille zu neutralisieren. Allerdings: Je mehr Zeit nach Einnahme der Abtreibungspille vergeht, umso geringer ist der Erfolg der APR. Außerdem wird nach 24 bis 48 Stunden ein weiteres Medikament für die Ausstoßung des Kindes gegeben. Nach dessen Einnahme ist eine Umkehr meist nicht mehr möglich. Für Frauen, die sich doch für ihr Kind entscheiden, hat die Progesterongabe nach der ersten Pille gute Erfolge. In Deutschland bietet die Beratungsstelle vitaL in Zusammenarbeit mit Fachleuten schnelle Hilfe an (0800/36 999 63).

Die APR provoziert Widerstand auf der „anderen Seite“. Die Taktik ist, die APR mit angeblichen Risiken in Verruf zu bringen.

Natürlich ist kein Medikament risikofrei, doch die Risiken der Abtreibungspille sind deutlich höher. Bei der APR wird zugeführt, was durch die Abtreibungspille fehlt: Progesteron, ein Hormon, welches gerade zu Beginn der Schwangerschaft in hoher Dosis im Körper selbst produziert wird. Auch bei Fehl-, Frühgeburtsrisiko oder vorzeitiger Wehentätigkeit wird Progesteron eingesetzt. Es ist ein so genannter „off label use“, doch mit beeindruckender Sicherheit ohne bisher bekannte Risiken für Schwangere oder ihre Kinder. Zudem werden bei erfolgreicher APR Blutungskomplikationen verhindert, das Überleben des Kindes wird ermöglicht. Natürlich soll ein Arztkontakt mit Kontrolle stattfinden. Doch gibt es keine medizinischen Gründe, die diesem Einsatz von Progesteron entgegenstehen.

Dr. med. Michael Kiworr, Vorsitzender Treffen Christlicher Lebensrechts-Gruppen e.V.


Ist Abtreibung nach Vergewaltigung akzeptabel?

In Debatten um das Lebensrecht ist nichts kontroverser als die Frage der Abtreibung nach Vergewaltigung. Dieses Verbrechen ist so ungeheuerlich, dass man es nicht wagt, dem Opfer Ratschläge zu geben oder gar Auflagen zu machen. Auch in Jurisdiktionen mit restriktiver Gesetzgebung wird deshalb für diese Situation meist eine Ausnahme gemacht.

Von jährlich etwa 100.000 Abtreibungen in Deutschland werden ca. 35 aufgrund „kriminologischer Indikation“ durchgeführt. Jeder Fall ist eine Tragödie. Stets ist der Mann ein Verbrecher, der hinter Gitter gehört, während das unschuldige Opfer unsere unbedingte Solidarität verdient.

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Viele glauben, Abtreibung helfe der Frau, über das Verbrechen hinwegzukommen. Dieser Standpunkt ist verständlich, aber ein Trugschluss. Wir müssen die Frau vor weiterer Gewalt und Fremdbestimmung schützen, und hier stellt sich die Frage, ob eine Abtreibung nicht eine weitere Traumatisierung darstellt – was übrigens betroffene Frauen selbst so sehen.

Außerdem stellt sich die Frage nach dem Baby. Kein Kind bestimmt über die Umstände seiner Empfängnis und darf dafür bestraft oder benachteiligt werden. Dass unsere Würde als Menschen nicht davon abhängt, ist jedem klar. Vielmehr neigen wir dazu, diejenigen Menschen mit besonderem Respekt zu behandeln, die schwierige Bedingungen ertragen und überwinden.

Ein Unrecht wird nicht durch ein weiteres aufgehoben. Deshalb lehnt unsere Gesellschaft die Todesstrafe ab. Aber gilt dies nicht auch für ein Kind, das durch Vergewaltigung gezeugt wurde? Viele Frauen behalten die Kinder oder geben sie zur Adoption frei – als bewusste Gegenhandlung zu Gewalt und zur Diskriminierung Unschuldiger.

Hier geht es um einen schweren Konflikt, oft um ein Dilemma. Dennoch ist es nicht menschenwürdig, einer Frau in dieser Lage nur die Abtreibung anzubieten. Das beste Ziel ist Prävention: Dafür zu sorgen, dass keine Frau in diese Lage kommt, weil sie respektiert wird und es wirkliche Emanzipation gibt.

Prof. Dr. Paul Cullen und Alexandra Maria Linder M.A., Vorstand BVL e.V.


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