Weihnachtsbrief 2024
Liebe Freunde des Lebens,
kaum ist der Weihnachtsbrief geschrieben, ändert sich gleich alles: Sowohl die teilweise Abschaffung von § 218 als auch die Widerspruchsregelung bei der Organspende sollen tatsächlich noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar im Bundestag verabschiedet werden.
Was sich nicht ändert, ist unsere Arbeit, im Gegenteil, sie verstärkt sich gerade erneut. Briefe an Abgeordnete, Gespräche, Aufrufe zur Bürgerbeteiligung und Kampagnen werden vom BVL und seinen Vereinen organisiert und verbreitet. Wir freuen uns, wenn Sie diese Arbeit weiter unterstützen! Wir brauchen jede Stimme und jede Hilfe in diesen Zeiten.
In unserer Weihnachtszeitung finden Sie, verfasst von unseren Vorstandsmitgliedern, Gedanken zum Heiligen Joseph, Fakten zur Gewissensfreiheit, einen Buchtipp und einen Bericht über die Arbeit der Juristen-Vereinigung Lebensrecht.
Gesegnete Weihnachten und auf ein Neues im Bundestagswahlkampf Anfang 2025,
Ihre
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.


Am Ende des Jahres gibt es gute Nachrichten: Die Regierungskoalition wird voraussichtlich keine bioethisch verheerende Entscheidung mehr treffen. Stattdessen richten wir uns auf spannende politische Gespräche und eine ethisch hoffentlich durchdachtere Politik in diesem Bereich ein. Auch in den USA tut sich vieles. Man darf darüber streiten, ob Donald Trump ein guter Präsident sein wird. Aber freuen dürfen wir uns, dass die Abtreibungslobby, die den Wahlkampf von Kamala Harris mit hohen Geldsummen unterstützt hat, nicht zum Ziel gelangt ist – die Mehrheit der Wähler ließ sich nicht blenden: Abtreibung ist keine Heilbehandlung, kein Menschenrecht, kein Weg zur Emanzipation. Die rechtliche Situation, dass alle US-Bundesstaaten ihre eigene Regelung treffen dürfen, bleibt bestehen. Dass einige Bundesstaaten Abtreibung bis zur Geburt für legal und zulässig halten, ist kaum zu ertragen, dafür gibt es viele andere, die weitestgehende Einschränkungen mit umfassender Hilfe für Frauen und Familien verbinden und hier Vorbild sind.

Trotz politischer Umwälzungen bleiben die Themen wie Gewissensfreiheit, Regelung bei Organspenden, Abtreibung, weitere eugenische Tendenzen und Vorschläge (nicht-invasiver pränataler Bluttest, genetische „Mutationssuche“) oder „Leihmutterschaft“.
Der BVL hat turnusmäßig einen neuen Vorstand gewählt. Neben den Mitgliedern, die sich hier als Autoren vorstellen, gehören auch Elisa Ahrens (Stiftung Ja zum Leben), Susanne Wenzel (CDL) und Andreas Düren (sundaysforlife) dazu. Mit sieben Mitgliedern haben wir den größten Vorstand, den der BVL je hatte, und freuen uns auf die Debatten in Politik und Gesellschaft ebenso wie auf den II. Leben.Würde-Kongress vom 9. bis 11. Mai (Schönblick) und den Marsch für das Leben in Berlin und Köln am 20. September 2025.
Wir gehen motiviert ins neue Jahr. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns gehen und unsere Lebensrechtsarbeit weiter unterstützen.
Ihre
Alexandra Maria Linder
Vorsitzende
Wie die Gewissensfreiheit in der Medizin aktuell bedroht wird
Der Eid des Hippokrates verpflichtete den Arzt dazu, seine „Verordnungen … nach bestem Vermögen und Urteil“ zu treffen. Der Arzt darf also nur medizinische Handlungen vornehmen, die mit seinem Gewissen vereinbar sind. Es ist allgemein Konsens, dass diese ethische Verpflichtung sich auch auf andere medizinische Berufe wie Apotheker, Hebamme oder Krankenpfleger erstreckt.

Seit Jahren erleben wir eine Erosion dieser Gewissensfreiheit. Ärzte und Angehörige anderer Medizinberufe, die nach ihrem Gewissen handeln, sehen sich zunehmend Repressionen und Schwierigkeiten ausgesetzt. Gleiches kann in Zukunft auch Einrichtungen drohen, die Maßnahmen wie die Abtreibung oder den ärztlich assistierten Suizid aus ethischen Gründen ablehnen.
Nehmen wir den Fall des Berliner Apothekers Andreas Kersten, der sich 2018 aus Gewissensgründen weigerte, in seiner Apotheke die „Pille danach“ vorrätig zu haben oder zu verkaufen, weil sie in bestimmten Fällen frühabtreibend wirken kann und er Abtreibung für falsch hält.. Daraufhin wurde er von der Standesvertretung, der Berliner Apothekenkammer, der Verletzung seiner Berufspflichten bezichtigt. Im Juni 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Schlussstrich unter den Gerichtsmarathon gezogen. Dieses sprach Kersten vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung frei, aber nur aus einem formalen Grund: Wegen eines Schreibens des Bundesgesundheitsministeriums
konnte er annehmen, aus Gewissensgründen die Abgabe der „Pille danach“ verweigern zu dürfen. Allgemein führte das Gericht aber aus, dass die Gewissensfreiheit dem Versorgungsauftrag untergeordnet sei. In diesem einen Satz, der uns aufhorchen lassen muss, sagte das Gericht folgendes: Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, muss den Konflikt lösen, indem er seinen Beruf aufgibt.
Dieses Urteil ist vor dem Hintergrund aktueller Versuche, die Gewissensfreiheit von Ärzten in Lebensrechtsfragen durch strukturelle Maßnahmen zu beschränken, besonders bedrohlich. So hat die Bundesregierung im November 2023 Pläne veröffentlicht, Abtreibung zu einem verbindlichen Teil des Medizinstudiums zu machen. Die Auswirkung dieser Regelung kann einer Stellungnahme der „Doctors for Choice Germany“ entnommen werden. Hier steht: „Sich der Durchführung einer medizinischen Behandlung zu verweigern, für die man explizit ausgebildet wurde, sollte nicht normalisiert werden.“
Es ist wichtig, jede Einschränkung der medizinischen Gewissensfreiheit konsequent zu bekämpfen. Eine defensive Haltung allein wird nicht ausreichen. Wir müssen Lebensoasen schaffen, in denen die Entfaltung des Sinnes, der jeder Lebenssituation innewohnt, im Mittelpunkt steht und die Gewissensfragen gar nicht erst aufkommen können.
Prof. Dr. Paul Cullen,
Stellv. Vorsitzender BVL
Die Juristen-Vereinigung Lebensrecht
Der 40. Geburtstag der 1984 gegründeten JVL ist ein guter Anlass, ihre Arbeit vorzustellen: Unter den Lebensrechts-Organisationen versteht sich die 350 Mitglieder zählende JVL als wissenschaftliche Vereinigung. Sie widmet sich dem rechtswissenschaftlichen Diskurs über den Schutz des Lebens in allen Aspekten und auf allen Rechtsgebieten. Schwerpunktmäßig erfolgt dies durch zwei Formate: a) durch die im 33. Jahrgang erscheinende Fachzeitschrift „Zeitschrift für Lebensrecht“ (ZfL) und b) durch eine jährliche Fachtagung, die in aller Regel ein Panel mit den rechtspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen enthält.
Die im Berliner Wissenschaftsverlag erscheinende „Zeitschrift für Lebensrecht“ wird sowohl in der Wissenschaft als auch in Rechtspolitik und Rechtspraxis wahrgenommen. So wird sie regelmäßig durch den BGH, das OVG NRW und weitere Ober- gerichte zitiert – aber etwa auch (63 Mal) in dem Abschlussbericht der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“. In der ZfL werden Fragen des Lebensschutzes gelegentlich auch aus den Perspektiven der Medizin und Medizinethik, der Rechts- und Sozialphilosophie sowie der Ethik und Moraltheologie behandelt.
Bei der Jahrestagung der JVL, meist in Berlin, sind neben Professoren und Rechts- praktikern auch Politiker zu Gast. Dieses Jahr fand eine Diskussionsrunde zwischen vier Bundestagsabgeordneten zum Thema „§ 218 StGB – quo vadis?“ statt. In einer weiteren Diskussionsrunde standen zwei Vertreter der von der Ampel eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung [u.a.]“ Rede und Antwort.
Den Vorstand der JVL bilden die Professoren Dr. Christian Hillgruber (Bonn), Dr. Klaus F. Gärditz (Bonn), Dr. Gunnar Duttge (Göttingen) sowie Richter am Amtsgericht Rainer Beckmann und Rechtsanwalt Dr. Georg Dietlein. Treibende Kraft hinter der ZfL ist ihr Editor-in-Chief Thomas Windhöfel. Informationshalber sei noch erwähnt, dass Rechtsberatung kein Aufgabenfeld der JVL ist. Weitere Informationen unter www.jvl-ev.de
Dr. Georg Dietlein,
Geschäftsführer Juristen- Vereinigung Lebensrecht, Vorstandsmitglied BVL
Der Heilige Josef macht es vor: Ja zum Leben!
Ich liebe Weihnachten, die Lichter im Erzgebirge, Ostpreußischen Honigkuchen nach Rezept meiner Mutter und den Stollen. Doch vor allem liebe ich es, dass sich Weihnachten ums Kind dreht. Weihnachten birgt die Chance, aus unserer Fokussierung auf Medien, Markt, Moneten auszubrechen und in das Geheimnis des Lebens einzutauchen. Ich lade Sie ein, mit mir zu staunen: über das Geheimnis des Lebens. Dazu wollen wir den Blick auf den heiligen Josef richten. Als Gentleman (Feminist?) steht er bei der Weihnachtsgeschichte nicht im Zentrum. Das Licht fällt auf das göttliche Kind und die Jungfrau, die es geboren hat. Josef steht im Halbschatten und gerade dort kann er uns helfen, zur Ehrfurcht vor dem Leben zu finden. Wir Menschen wollen verstehen. Es reicht uns nicht, uns von Instinkten leiten zu lassen. Wir wollen Fakten wissen, um uns vernünftig (?) zu entscheiden. Unter Josefs Füßen weicht der Boden. Seit Menschengedenken waren Mann und Frau beteiligt, wenn ein Kind entstand. Wir wissen heute von den haploiden Chromosomensätzen, aus denen bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle der diploide Chromosomensatz des neuen Menschen entsteht. Doch haben wir verstanden, was Wesen, Herkunft und Ziel eines Kindes sind? Die Frage nach einer ewigen Seele bleibt außen vor. Wir verlieren uns im technisch Machbaren.

Josef versteht nicht, trotz teilweiser Aufklärung durch den Engel. Weihnachten bleibt ihm ein Geheimnis. Aber Josef bejaht. Er bejaht das Wunder. Er bejaht sein Nichtverstehen, seine Begrenzungen und damit den transzendenten Plan. Und er packt an. Der „Schwangerentransport“ nach Bethlehem, die Suche nach Obdach, die Flucht nach Ägypten waren wahrlich keine vergnüglichen Aufgaben! Doch da- durch wuchs ein Mensch heran, von dem die Welt bis heute spricht. Für unsere Kinder erwachsen uns zusätzliche Kräfte. Der heilige Josef kann uns zeigen, wie ein JA zum Leben Frau und Kind einschließt und wie dieses JA inmitten des antiken römischen Weltreiches neuen Lebensraum öffnet.
Albrecht Weißbach,
Geschäftsführer KALEB, Vorstandsmitglied BVL

„Wer Frauen ernstnimmt, mutet ihnen Wahrheiten zu.“
Von Menschenwürde über Argumentationstechnik bis zu Extremfällen: In ihrem Buch fasst die Psychologin Sabina Scherer Themenbereiche, Fallen und Argumente leserlich und umfassend zusammen. Scherer bringt Scheindebatten anschaulich ans Licht: Bei der typischen Heranziehung von Vergewaltigung und medizinischer Notlage zur Rechtfertigung von Abtreibung fragt sie zunächst, ob der Gesprächspartner zustimme, dass nur in diesen Fällen Abtreibung zulässig sein solle. Sonst sei dieses Gespräch überflüssig. Auch eine andere Frage ist hier interessant: Wenn man argumentiert, dass eine Frau nach Vergewaltigung frei über Abtreibung entscheiden darf, könnte man auch die Frage aufwerfen, ob sie darüber entscheiden soll, ob der Vergewaltiger zum Tode verurteilt wird. Zu Recht gäbe es hier wohl Widerstand – warum aber dann nicht auch in Bezug auf den Tod des unschuldigen Kindes? Leicht getrübt wird die Buch-Qualität lediglich durch Kleinigkeiten wie das Fehlen deutschsprachiger Quellen oder die nicht konsequent eingehaltene Stringenz beim Thema Veganer. Auch die gute Idee einer Zusammenfassung am Ende jedes Argumentationsfeldes mit wörtlich übernehmbaren Aussagen oder Fragen gelingt nicht überall.
Scherer entlarvt einige Narrative und Widersprüche, appelliert an Entspannung und gegenseitiges Wohlwollen in Debatten – in der Tat ein wichtiger Ansatz. Interessant ist auch die These, dass man als Lebensrechtler in positivem Sinne feministisch sein und das Thema besetzen kann.

Das christliche Menschenbild vertritt sie uneingeschränkt, plädiert nur für eine Art des Umgangs, Auftretens und der Wortwahl, die es sozusagen auch Nichteingeweihten erlaubt, die Argumentation nachzuvollziehen und sich zum Gespräch ermutigt zu sehen – alles Wasser auf die Mühen der Rezensentin. Für Neueinsteiger in die Debatte eine hervorragende Grundlage. Für Lebensrechts-„Profis“ eine gute Zusammenfassung mit einigen neuen Aspekten. Die im Buch zitierten Vorschusslorbeeren sind berechtigt. Unbedingt empfehlenswert.
Alexandra Linder
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