Wird der staatliche Lebensschutz durch den Bundestag beerdigt?

Wird der staatliche Lebensschutz durch den Bundestag beerdigt?

Liebe Freunde des Lebensrechts,

eigentlich ist es nicht zu fassen: Die aktuelle Bundesregierung hat keinen Haushalt für 2025 zustandebekommen, in Europa findet Krieg statt, wir haben weltweit Bürgerkriege, Kriege, wir haben Inflation, Wirtschaftskrise, Energiekrise, Gesellschaftskrise, steigende Arbeitslosigkeit, große Werksschließungen, massenhaft Firmen-Insolvenzen etc. 

Worüber also wird der Bundestag diese Woche, in einer der letzten Sitzungswochen vor der vorgesehenen Bundestagswahl am 23. Februar, debattieren, und was wollen die Regierungsfraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und weitere Fraktionen und Abgeordnete noch unbedingt durchsetzen? Richtig: Die Legalisierung der Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche und die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende. Wer noch nicht verstanden hat, dass es manchen Parteien und Politikern in keiner Weise um Menschen, sondern nur um das Durchboxen ideologischer Projekte geht, findet hier ein Lehrstück dazu.

Zu beiden Themen können Sie sich hier informieren und sollten sich an Ihre Abgeordneten und Kandidaten wenden, die Sie im nächsten Bundestag vertreten wollen. Weitere Informationen und Pressemitteilungen finden Sie auf unserer Internetseite.

Wir - unser Vorstand und unsere Mitarbeiter - wünschen Ihnen einen lebensrechtlich aktiven, trotz allem gelassenen, zuversichtlichen, gesegneten zweiten Advent,

Ihre
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.


Überblick:

❗ Woche gegen das Leben im Bundestag: CDL kritisiert Gesetzesinitiativen kurz vor Neuwahlen · Wenzel
🎥 Organspende und die bioethische Bilanz der Ampelkoalition · Perspektive Leben - Das Magazin · Linder
🎞️ Rechtmäßiges Töten im Mutterleib? §218 im Visier der deutschen Parlamentarier · Orientierung
🚀 Ein Zeichen setzen für das Leben
📢 Interview mit Rainer Beckmann, Medizinrechtler aus Würzburg, zur Widerspruchsregelung bei der Organspende
🧠 Entscheidungsfreiheit zur Organspende erhalten · Wenzel


❗ Woche gegen das Leben im Bundestag: CDL kritisiert Gesetzesinitiativen kurz vor Neuwahlen

Am vergangenen Donnerstag hat das Bundesgesundheitsministerium mit erheblicher Verspätung den Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz veröffentlicht, zu dem die Fachgesellschaften innerhalb einer Woche Stellung nehmen können. In dieser Woche werden im Bundestag ferner in erster Lesung zwei Anträge zur Neuregelung der Abtreibung und zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende debattiert, die möglichst noch vor Weihnachten beschlossen werden sollen. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, kritisiert die Eile, mit der in nur wenigen Sitzungswochen Entscheidungen von bedeutender ethischer Tragweite getroffen werden sollen:

„Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode sollen offenbar mehrere ethisch bedeutsame Fragen in unangemessener Eile durch den Bundestag gedrückt werden. Es scheint, als haben die Regierungsparteien zum Abschluss ihrer desaströsen Regierungssimulation eine „Woche gegen das Leben“ im Bundestag ausgerufen.

Bereits am Donnerstag dieser Woche wird der Bundestag sich in erster Lesung mit dem Gruppenantrag von SPD und Grünen zur Freigabe der Abtreibung befassen. Die Herauslösung der Abtreibung aus dem Strafrecht war das erklärte Ziel von SPD und Grünen in der Ampel-Koalition. Dem Widerstand der FDP ist es zu verdanken, dass es nicht schon früher zu einem direkten Vorstoß gegen das Abtreibungsstrafrecht kam.

Da mit dem mehr oder weniger plötzlichen Ende der Ampel, nun eines der wichtigsten Projekte des vor allem von den Grünen forcierten Umbaus der Gesellschaft zu scheitern drohte, wurde von Abgeordneten der SPD und der Grünen ein Gesetzesvorschlag zur „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches“ vorgelegt, der die Abtreibung nun vollkommen freigeben will. Die Initiatoren, dieses auch von Bundeskanzler Scholz unterzeichneten Antrages, haben nun die erste Lesung im Bundestag durchgesetzt. CDU und CSU, aber auch Vertreter der FPD haben in den letzten Tagen vollkommen zu Recht wiederholt betont, dass eine Entscheidung von derart erheblicher ethischer Tragweite für die Gesellschaft nicht einfach so „abgeräumt“ werden darf.

Aus Sicht der CDL gilt dies auch für weitere Anträge, die dem Bundestag nun in hektischer Eile vorgelegt werden sollen. In derselben Sitzung am Donnerstag  ist auch ein fraktionsübergreifender Antrag, dessen Hauptinitiatorin die Staatssekretärin aus dem Bundesgesundheitsministerium, Sabine Dittmar (SPD) ist und hinter dem auch der Bundesgesundheitsminister Lauterbach (ebenfalls SPD) steht, aufgesetzt worden zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Ganz offensichtlich ist hier nicht einmal eine Orientierungsdebatte angesetzt. Vielmehr soll lediglich nach kurzer Debatte über den Gesetzentwurf an sich der Antrag an die zuständigen Ausschüsse verwiesen werden. In der kommenden Woche sollen dann Anhörung und Beschlussempfehlung folgen, damit der Bundestag noch vor Weihnachten die Widerspruchslösung möglichst beschließen soll.

Bereits im Juli 2023 hatte der Bundestag mit großer Mehrheit die Regierung aufgefordert, einen Entwurf für ein Suizidpräventionsgesetz vorzulegen. Geschehen sollte dies bereits im Sommer dieses Jahres. Doch der Bundesgesundheitsminister war auch in dieser Frage nicht in der Lage, einen entsprechenden Entwurf innerhalb der Frist zu präsentieren.  Kurz vor den Neuwahlen liegt nun seit dem Ende der letzten Woche ein Referentenentwurf vor, dem man in jeder Zeile die herrschende operative Hektik ansieht. Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) legt offenbar mehr Wert darauf, dass er noch einen Teil seiner Mitarbeiter unterbringt in einer neu zu schaffenden Behörde, die entweder beim RKI oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angesiedelt wird,  als Hilfen für Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und suizidalen Krisen anzubieten. In langen Paragraphen beschäftigt sich der Entwurf denn auch mit der Besetzung von Beiräten, der Zahlung von Reisegeldern und Entschädigungen. Wer brauchbare Ideen zur Prävention sucht etwa durch aufsuchende psychologische Hilfen, wird bitter enttäuscht. Man kann es nur als Unverschämtheit bezeichnen, dass das Ministerium den Fachgesellschaften gerade einmal eine knappe Woche Zeit für ihre Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf einräumt. Immerhin hat der zuständige Minister innerhalb eines Jahres kein Gesetz zustande gebracht.

Das Verhalten von SPD und Grünen, hier in regelrechter Torschlusspanik  Fragen mit derart erheblichen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft innerhalb von wenigen Sitzungstagen durch Ausschüsse und Bundestag regelrecht hindurchjagen zu wollen, ist hochgradig fragwürdig. Derart gegen gute und geübte parlamentarische Praxis zu verstoßen, beschädigt die Demokratie und auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Bundestag.

Es ist beschämend und traurig, dass dieser Regierung ganz offenbar nahezu jedes Mittel recht scheint, um ihre desaströse Bilanz noch irgendwie zu polieren. Nicht einmal Menschenleben haben hier noch Bedeutung für die Olaf Scholz und seine Restregierung. Die Wähler werden das hoffentlich entsprechend quittieren am Wahltag.

Die CDL ruft die Oppositionsparteien, allen voran CDU und CSU, auf, sich dieser Missachtung von Recht und Ethik sowie demokratischer Moral entschieden entgegenzustellen. Die genannten Vorhaben müssen sämtlich zurückgezogen werden. Die Opposition darf nicht zulassen, dass diese in jeder Hinsicht gescheiterte Regierung auf den letzten Metern den gesellschaftlichen Zusammenhalt vollends pulverisiert.

Das Recht auf Leben ist ein fundamentales Menschenrecht. Es darf nicht aus niedrigsten wahltaktischen Gründen mit Füßen getreten werden.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster


🎥 Organspende und die bioethische Bilanz der Ampelkoalition · Perspektive Leben - Das Magazin


🎞️ Rechtmäßiges Töten im Mutterleib? §218 im Visier der deutschen Parlamentarier · Orientierung


🚀 Ein Zeichen setzen für das Leben


📢 Interview mit Rainer Beckmann, Medizinrechtler aus Würzburg, zur Widerspruchsregelung bei der Organspende


🧠 Entscheidungsfreiheit zur Organspende erhalten

Seit 2012 gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung für Organspenden, d.h. ohne ausdrückliche Zustimmung des Spenders dürfen Organe nicht entnommen werden. Das 2020 beschlossene „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft zur Organspende“ legt fest, dass die Bürger über die Möglichkeit der Organspende informiert werden sollen, eine Verpflichtung für den Einzelnen, sich zu entscheiden oder sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, daraus jedoch nicht entsteht. 

Vor wenigen Wochen hat der Bundesrat dem Bundestag einen Gesetzesvorschlag zur Einführung der Widerspruchslösung übermittelt. Damit wäre jeder Bürger automatisch Organspender, sofern er nicht explizit widerspricht: durch eine schriftliche, rechtssichere Verfügung oder die aktive Eintragung in ein Melderegister, auf das bundesweit jeder Transplantationsbeauftragte oder auskunftsberechtigte Arzt Zugriff hätte. Auch wenn dieser Vorschlag wegen der politischen Entwicklung aktuell obsolet ist, ist es sinnvoll, sich damit zu beschäftigen.

Die Weitergabe von Daten unterliegt unserer aktiven Zustimmung. Doch ausgerechnet beim eigenen Sterben soll ohne Zustimmung des Patienten dessen Leben durch die Ärzte künstlich verlängert oder vorzeitig beendet werden können. Die Wenigsten wissen z.B., dass die vor einer Organentnahme erforderlichen medizinischen Maßnahmen eine palliativmedizinische Versorgung am Lebensende ausschließen. Der Hoffnung vieler Menschen, friedlich, abseits der Intensivstation und im Beisein ihrer Familie sterben zu können, stehen die für die Organentnahme notwendigen Vorbereitungen diametral gegenüber. Die Sterbesituation von Organspendern und ihren Angehörigen bleiben im öffentlichen Diskurs nahezu unberücksichtigt – doch auch ihre Rechte müssen geschützt und geachtet werden.

Die Einführung einer Widerspruchslösung wäre mit dem Respekt vor dem Recht auf Selbstbestimmung und vor der Würde jedes Menschen (Art. 1 GG) sowie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) nicht vereinbar.
Susanne Wenzel, Bundesvorsitzende CDL, Vorstandsmitglied BVL

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