Die Empfehlungen der Kommission bringen Frauen im Schwangerschaftskonflikt in noch größere Nöte
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde des Lebensrechts,
aktuell wirkt es fast so, als gäbe es eine konzertierte Aktion, um Abtreibung zu einer normalisierten Gesundheitsleistung zu machen, als Recht oder garantierte Freiheit in Verfassungen unterzubringen und öffentliche Meinungsäußerungen und Hilfsangebote dazu möglichst zu verhindern. Umso wichtiger ist unsere Arbeit auf allen Ebenen: politische und gesellschaftliche Lobbyarbeit, Fachtagungen, Stände und Kongresse, die Bereitstellung von Sachinformationen und seitens unserer Mitgliedsvereine außerdem praktische Hilfe und Unterstützung für Betroffene.
Last Call: Einladung zur Fachtagung in Köln mit Livestream-Link

Livestream-Link zur Fachtagung in Köln am 20.04. Beginn: 12:45
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Herzliche Grüße,
Ihre
Alexandra Maria Linder
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
📄 BVL-Pressemeldung zum Kommissionsbericht

🎥 Die Streichung des rechtlichen Schutzes vorgeburtlicher Kinder geht an der Lebenswirklichkeit vorbei

Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen ist ein hohes Gut. Die Voraussetzung dafür ist freilich das Grundrecht auf Leben. Auch gibt es keine wirkliche Selbstbestimmung ohne Selbstverantwortung. Je schwächer ein Mensch ist, desto leichter ist es, ihm bestimmte oder alle Rechte zu entziehen: Umso notwendiger ist es für Staat und Gesellschaft, ihn rechtlich zu schützen.
Zur Lebenswirklichkeit werdender Eltern gehören heute in der Regel frühe Ultraschallaufnahmen ihres vorgeburtlichen Kindes. Die folgende Ultraschallaufnahme (1:22 min) zeigt einen 11 Wochen alten Fötus in der Gebärmutter. Sein Herz schlägt (vgl. 0:54 - 0:58 min).
„Elf Wochen alter Fötus mit schlagendem Herzen in der Gebärmutter (Aufnahme mittels Sonografie).“ Foto: Screenshot CC BY-SA 3.0 DEED / Film: Ryuch 2008 - CC BY-SA 3.0 DEED
Die Lebenswirklichkeit des vorgeburtlichen Kindes ist heute, dank des technologischen Fortschritts, visuell zugänglich. Beim Anschauen der obigen Aufnahme kann sich der Betrachter auch seine eigene vorgeburtliche Entwicklung vergegenwärtigen.
„Bei genauer Betrachtung der Eigenschaften und der Entwicklung des menschlichen Embryos ergibt sich, dass der Embryo von der Befruchtung an ein menschliches Individuum ist. Dieses Individuum verfügt über die Möglichkeit, ein Nervensystem zu entwickeln, womit seine rationale Natur grundgelegt ist. Der Embryo ist deshalb als Person im philosophischen Sinn zu bezeichnen.“[1]
Die mögliche Aufhebung des rechtlichen Schutzes vorgeburtlicher Kinder widerspricht somit dem wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt und „überliefert unser Sein einer Freiheit ohne Norm“ (Hans Jonas).
Dr. Raphael Bexten, Referent des BVL
Rager, Günter (2016). „Gibt es Grenzen in der frühen Entwicklung des Menschen?“ In: Vortrag. https://www.webcitation.org/6jpHUtlrA ↩︎
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