Durch eine Entscheidung im Unterhaus wurde ein Passus aus einem Gesetz entfernt, der besagte, dass eine Frau sich für eine Abtreibung jenseits der Zulässigkeit (aktuell 24. Schwangerschaftswoche) strafbar macht. Dieser Passus wurde jetzt gestrichen. Faktisch ist es damit möglich, dass jede Frau, die in Bezug auf ihre eigene Schwangerschaft handelt,