Osterbrief 2024

Osterbrief 2024

Von allen Seiten wird das Lebensrecht angegriffen: Die EU möchte menschliche Embryonen verzwecken, Frankreich zementiert eine „Freiheit der Frau auf Abtreibung“ in der Verfassung, die deutsche Regierungskoalition will Gebet und Hilfe für Frauen vor Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen verbieten, Abtreibung dafür vollständig als „Gesundheitsversorgung“ erlauben. Neben der Legalisierung von Eizellspende und sogenannter „Leihmutterschaft“ wird auch weiter an einem Gesetz gearbeitet, das die Beihilfe zur Selbsttötung zu einer gesetzlich geregelt erlaubten Handlung macht. Das alles trotz alarmierend steigender Abtreibungs- und Suizidzahlen und ebenso alarmierend sinkender Geburtenzahlen, trotz immer mehr Belegen dafür, dass Abtreibung keinerlei Nutzen hat, aber nachweislich großen Schaden anrichtet. Ganz abgesehen von all den anderen Kriegen und Krisen, in unserem Land, in Europa und weltweit, die kluges und intensives politisches Engagement erfordern. Die Agenda der Regierenden, möglichst schnell – also solange man die politische Möglichkeit hat – alle noch bestehenden ethischen Dämme einzureißen, wird gnadenlos weiterverfolgt.

Den Schaden hat die Gesellschaft, die verroht, wenn sie die Menschen am wenigsten schützt, die es am meisten brauchen. Den Schaden haben vor allem die Menschen, die dieser Agenda geopfert werden. Die Kinder, die nicht auf die Welt kommen dürfen, die Frauen, die meist unter Abtreibungsdruck stehen. Die Menschen in suizidalen oder todkranken Lebenslagen, denen statt Hilfe zum Leben und im Sterben der organisierte Tod angeboten wird. Künstlich hergestellte Kinder, die für die Forschung, den Organ- und Gewebehandel ausgeschlachtet oder für spätere Einsetzung in irgendeine Gebärmutter kryokonserviert werden. Die Frauen, die für den Kinderwunsch anderer ausgebeutet werden.

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Seit über 40 Jahren arbeitet die Lebensrechtsbewegung auf vielen Ebenen für das Leben, für die und mit den Betroffenen. Auch diese Arbeit konnte viel Übles verhindern, was in anderen Staaten längst Realität ist. Wir werden auch jetzt, trotz wachsenden Drucks, nicht damit aufhören. Bitte helfen Sie uns weiter dabei! Kommen Sie zum Marsch für das Leben in Köln und Berlin, besuchen Sie unsere Fachtagungen, laden Sie uns zu Vorträgen und Diskussionen ein. Halten wir diese Themen gemeinsam in der Öffentlichkeit, damit lebensbejahende Alternativen weiter eine Chance haben und verbreitet werden. Zukunft statt Abtreibung. Lebensoasen statt Tötungseinrichtungen.

Wie es zuerst ganz hoffnungslos wird und dann plötzlich eine völlig neue Lebens-Perspektive entsteht, dafür ist das christliche Osterfest das
vielleicht beste Beispiel der Welt. Im Namen des BVL und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter danke ich Ihnen herzlich für jede Unterstützung und wünsche Ihnen Gesegnete Ostern.

Ihre

Alexandra Maria Linder
Vorsitzende


Mensch – nicht etwas vom Menschen

Embryonenschutz droht durch SoHO-EU-Verordnung abgeschafft zu werden

Es ist unethisch, menschliche Embryonen gesetzlich nicht besser zu schützen als Blutplasma, Hautzellen und Gewebe des Menschen. Genau dies droht jedoch in allen EU-Staaten umgesetzt zu werden, wenn die EU-Verordnung zum Umgang mit „Substanzen menschlichen Ursprungs“ (SoHO)[1] Rechtskraft erlangt. Die Art und Weise, wie der Schutz von menschlichen Embryonen abgeschafft werden könnte, erinnert an philosophische Tricks der Sophisten: Durch Begriffsumdeutungen und das Einführen mehrdeutiger Begriffe, versteckt in vielseitigen Verordnungen, die i.d.R. von wenigen gelesen werden.
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Benötigt den bestmöglichen Schutz: der menschliche Embryo

Begriffsumdeutungen sind – jedenfalls bei der EU – gutbezahlte akademische Dienstleistungen. Angenommen, das erklärte Ziel wäre, „das Recht auf Abtreibung zum Menschenrecht zu erklären“, wie ließe sich ein solches, leider alles andere als fiktives Vorhaben gesellschaftspolitisch am besten umsetzen? Indem neue, vage (unscharfe) Begriffe geschaffen werden, durch die scheinbar etwas Gutes erreicht werden soll. Das angestrebte Ziel wird dann mittels Begriffsumdeutung in den neuen Begriff integriert. Ein Beispiel für ein solches Vorgehen ist der Begriff „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ (SRGR). Unter diesem Begriff ist inzwischen auch ein „Recht auf Abtreibung“ mitbegriffen und wird langfristig durch Verordnungen und Gesetze von oben nach unten (top-down) umgesetzt.[2]

Nach dem gleichen Muster droht der rechtliche Schutz menschlicher Embryonen durch die SoHO-EU-Verordnung aufgehoben zu werden. Der schwammige Begriff, mit dem scheinbar etwas Gutes erreicht werden soll, lautet: „Substanzen menschlichen Ursprungs“, hiermit können sowohl Blutplasma, Gewebezellen, Darmmikrobiota etc. des Menschen als auch der vorgeburtliche Mensch (menschlicher Embryo) gemeint sein. Da aber der vorgeburtliche Mensch nicht etwas vom Menschen, sondern selbst Mensch ist, hat er Würde und ein unveräußerliches Lebensrecht wie jeder geborene Mensch auch. Dementsprechend ist der menschliche Embryo ebenso schutzwürdig.

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“[3] Dieser Satz stammt von Augustinus. Er kommt angesichts einer Gesellschaft in den Sinn, die in zunehmendem Maße im Begriff ist, andere Menschen als Dinge zu behandeln, sie zu entmenschlichen, ihnen das Menschsein abzusprechen, um sie so für ihre Zwecke dienlich und nutzbar zu machen – zu verzwecken.

Dr. Raphael Bexten, Referent des BVL


  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022PC0338 ↩︎

  2. Sophia Kuby.„Die EU – Komplizin der Abtreibungspolitik in Entwicklungsländern?“, in: Abtreibung – ein neues Menschenrecht?: Hrsg: B. Büchner, C. Kaminski, und M. Löhr, Beltheim: Lindenbaum Verlag, 2022, S. 173-181: 173. Vgl. auch Jörg Benedict. https://www.youtube.com/watch?v=y5ShRfO2_D8&t ↩︎

  3. De civitate dei, IV, 4, 1. Übers. Papst Benedikt XVI. ↩︎


Bericht über Pro-Life-Arbeit von KALEB e.V.

Als eine junge, freudig schwangere Bekannte immer zurückhaltender wurde, machte ich mir Sorgen und rief sie an: Sie hatte am nächsten Morgen einen Abtreibungstermin. Sie litt unter extremer Schwangerschaftsübelkeit und schaffte es nicht, ihre anderen Kinder zu versorgen. Spät abends durfte ich sie noch besuchen. Sie schüttete ihr ganzes Herz bei mir aus, wir sprachen lange miteinander. Am nächsten Morgen erzählte sie mir erleichtert, dass sie den Termin abgesagt habe. Als ich nach Hause gegangen sei, habe ich all ihre Angst mitgenommen.

So beraten wir seit über 30 Jahren Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Oft unterstützen wir ganz praktisch, z.B. durch Kindersachen aus dem Kleiderkreisel oder die Vermittlung von Patinnen zur Unterstützung in der Schwangerschaft und auch gerne danach. Besonders schön ist es, wenn wir überglückliche Eltern erleben dürfen.

Bestellung möglich via https://kaleb.de - Foto: Kaleb e.V.

Aber wir merken auch, dass es wichtig ist, für Mütter und Väter da zu sein, die ihr Kind nie in die Arme schließen können. Ein weiterer Schwerpunkt ist altersgerechte Aufklärungsarbeit. Hier gibt es die Lernstraße für Kinder im Grundschulalter und das Wunderkinderprojekt, geeignet für Menschen von 5-99 Jahren. Beides sind ausgearbeitete Konzepte mit vielfältigem Material auch für die eigene Zusammenstellung in einem schönen Koffer. Bei beiden Programmen geht es um die Entwicklung eines Kindes im Bauch seiner Mama und wir kommen ins Staunen über Gottes geniale Schöpfung.

Unser neuestes Projekt ist die „Wunderbabybox“, die bereits an fast 200 Orten aufgestellt wurde. Hiermit werden schwangere Frauen wertschätzend ermutigt, indem sie Babyschühchen mit einer schönen Postkarte mitnehmen können. So einfach und praktisch kann Hilfe für Schwangere anfangen, wir zeigen damit:„Wir freuen uns über jede Mama und wollen für sie da sein.“

Anke Scherbel,
Stellvertretende Vorsitzende KALEB e. V.


Psychische Folgen von Abtreibung

Eine Abtreibung ist statistisch gesehen mit einem erhöhten Risiko für Suizide und Suizidversuche, Sucht, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Depression und Angstzustände verbunden. Mehrfach-Abtreibungen und bereits bestehende psychische Vorerkrankungen erhöhen die Risiken statistisch signifikant. Das zeigt eine umfassende Analyse von 14 relevanten Studien unter dem Titel „Schwangerschaftsabbruch und psychische Folgen“ (2023), die vom Wiener Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) durchgeführt wurde.

Foto: Susanne Kummer, IMABE

Immer wieder wird die Hypothese vertreten, eine Abtreibung habe einen positiven Effekt auf die Psyche der Frau. Dafür gibt es jedoch keinen einzigen wissenschaftlichen Beweis. Im Gegenteil: Die Beendigung einer unerwünschten Schwangerschaft durch Abtreibung reduziert nicht das Risiko für psychische Probleme, sondern erhöht es im Vergleich zu Frauen, die ein Kind nach unerwünschter oder ungeplanter Schwangerschaft zur Welt bringen.

Dieses Ergebnis hat nicht nur eine medizinethische, sondern auch eine politische Dimension. In vielen Ländern ist Abtreibung mit der Begründung straffrei, dass damit angeblich ein „schwerer Schaden für die seelische Gesundheit der Schwangeren“ abgewendet werden könne. Auch in Österreich und Deutschland besteht diese Indikation seit nunmehr fast 50 Jahren. Diese Praxis und gesetzliche Regelung können sich jedoch auf keine wissenschaftliche Evidenz stützen.

Frauen im Schwangerschaftskonflikt haben ein Recht darauf, über alternative Angebote (z.B. Adoption) und Hilfen beraten zu werden, die es ihnen ermöglichen, ihr Kind zur Welt zu bringen. Dies stellt auch den größeren Schutz für ihre psychische Gesundheit dar. Ärzte müssten zudem Frauen mit psychischen Vorerkrankungen oder bereits mehreren Abtreibungen in der Vorgeschichte als besondere Risikogruppe wahrnehmen. Jede Frau habe zudem das Recht, von ihrem Arzt über die möglichen psychischen Folgen einer Abtreibung informiert und aufgeklärt zu werden.

Susanne Kummer, IMABE Wien


Mehr Suizidprävention

Steigende Suizidzahlen wieder senken

Laut der im November 2023 durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Todesursachenstatistik haben im Jahr 2022 in Deutschland 10.119 Menschen ihr Leben mit einem Suizid beendet. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Suizide damit um 9,8 % (2021: 9.215 Fälle). Erstmals seit 2015 ist die Zahl der Menschen, die in Deutschland durch Suizide versterben, wieder auf über 10.000 gestiegen. Dieser Zuwachs von rund zehn Prozent innerhalb nur eines Jahres ist alarmierend. Zwar sind die genauen Ursachen für den Anstieg bislang nicht bekannt, aber die Entwicklung zeigt deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Fürsorge schützt vor Suizidgedanken.

Der Bundestag hatte im Sommer 2023 mit großer Mehrheit entschieden, dass die Bundesregierung eine Nationale Präventionsstrategie erarbeiten solle. Doch erst im April 2024 ist mit einem Entwurf seitens des Gesundheitsministers zu rechnen. Die in den Haushalt 2024 eingestellten finanziellen Mittel für „erste Schritte“ zur Umsetzung einer solchen Strategie sind bei Weitem nicht ausreichend. Selbst bereits bestehende Programme zur Prävention müssen derzeit um ihren Fortbestand fürchten. Wie ernst ist es dem Gesetzgeber also mit der Suizidprävention wirklich?

Die Zahl der Menschen mit depressiven Erkrankungen und starker Suizidgefährdung ist in fast allen Altersgruppen stark angestiegen. Experten gehen von über 100.000 Suizidversuchen jährlich aus. Dabei sind sich die weitaus meisten Fachwissenschaftler und Beratungsinstitutionen einig, dass sich eine Suizidgefährdung bei vielen Patienten nur in bestimmen Lebenssituationen ergibt und diese mit entsprechender Betreuung und Therapie auch erfolgreich überwunden werden kann. Die „Hilfe zum Leben“ muss klaren Vorrang vor einer Mitwirkung an Selbsttötungen haben. Eine Suizidprävention mit niederschwelligen Kriseninterventionsangeboten ist unerlässlich. Jeder Mensch in einer suizidalen Krise muss eine gut erreichbare, angemessene mitmenschliche und adäquate fachliche Unterstützung erhalten können.

Die Fachgesellschaften fordern von der Politik daher dringend eine umfassende Finanzierung der Suizidprävention. Die – schon jetzt deutlich zu wenigen – vorhandenen Angebote müssen gestützt und weiter ausgebaut werden, damit Beratungsstellen und Präventionsprogramme ihre Arbeit fortführen können und Menschen nicht glauben, in den Suizid „fliehen“ zu müssen, weil sie in depressiven Lebensphasen keine Unterstützung oder gezielten Hilfen bekommen können. Suizidprävention ist und bleibt Pflichtaufgabe der Gesellschaft und des Staates. Dieser Verantwortung können sie sich nicht schleichend mit dem neutralen Hinweis auf ein neues, angebliches „Menschenrecht auf assistierten Suizid“ und eine jederzeit uneingeschränkte so genannte „autonome Selbstbestimmung“ entziehen.


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