Wenn aus Angst Hoffnung wird…
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde des Lebensrechts,
in unserer neuen Ausgabe des Newsletters erfahren Sie wieder vieles: von wissenschaftlichen Fakten über die politische und gesellschaftliche Lage bis zu wichtigen Terminen.
Ein wichtiges Thema, weil immer stärker nachgefragt, ist die Möglichkeit, die Wirkung der Abtreibungspille unter bestimmten Umständen zu stoppen. Dazu finden Sie unten ein Fachinterview. Die Politik sollte sich fragen, wie wirksam und umfassend eine staatliche Schwangerenberatung ist, wenn immer mehr Frauen sich nach der Einnahme der Abtreibungspille melden, um die Abtreibung „rückgängig“ zu machen.
Die Widerspruchsregelung bei der Organspende war 2020 im Bundestag abgelehnt worden – jetzt soll sie wieder auf die Tagesordnung. Damit hofft man die Zahlen zu steigern. Über die Prozeduren am Ende des Lebens beim Organspender, über die Probleme ethischer und medizinischer Natur wird nicht detailliert und sorgfältig informiert. Sehr bedenklich, wenn jeder automatisch zum Organspender werden soll.
Ein nachdenklicher Artikel mit einem entscheidenden Satz ist ebenfalls lesenswert. Tatsächlich fehlt im Schwangerschaftskonflikt oft dieser eine Satz von einer einzigen Person, um die Situation und den Umgang damit zu verändern.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung! Bitte bewerben Sie auch unsere medialen Beiträge und die Märsche für das Leben am 21.09. in Berlin und in Köln. Gern kommen wir zu Ihnen, um Fachvorträge zu halten, mit Ihnen zu diskutieren und unsere Arbeit vorzustellen.
Herzliche Grüße,
Ihre
Alexandra Maria Linder
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
❗ Das chemische Abtreibungsverfahren und die Umkehrtherapie
Ein Gespräch mit Dr. med. Michael Kiworr · moderiert von Dr. med Claudia Kaminski. Das gesamte Interview trägt folgenden Titel: MY BODY - MY CHOICE I Talk aus Köln m...

👫 „Schatz, wir schaffen das!“
Wenn aus Angst Hoffnung wird…

Angst ist einer der Hauptgründe für Abtreibungen weltweit. Die Ursachen dieser Ängste sind vielfältig. Weit verbreitet ist z.B. die Angst des Vaters, die Verantwortung für sein vorgeburtliches Kind zu übernehmen. Leider entledigt er sich dieser oft, indem er sich der Verantwortung der Vaterschaft entzieht und der Partnerin die Abtreibung des gemeinsamen Kindes nahelegt, sie unter Druck setzt...
Wie aber kann aus der Angst Hoffnung werden? Oft reichen schon vier Worte: „Schatz, wir schaffen das!“ Diese vier Worte können alles verändern. Sie lassen Schwangerschaft und Kind in einem neuen Licht erscheinen. Es ist auf einmal keine Bedrohung mehr, sondern Herausforderung und Chance. Diese Worte geben Halt und Zuversicht, da sie Ausdruck einer Haltung von Verantwortung und Liebe sind. Sie ermöglichen der gegenseitigen Beziehung zu reifen, in Wahrheit und Liebe, mit dem gemeinsamen Kind.
Das Ja zum Leben, das Ja zur Mutterschaft und zur Vaterschaft ist Ausdruck gelebten Vertrauens und Optimismus in das Leben und die gemeinsame Zukunft. Wer dem Leben eine Chance gibt, bekommt immer mehr, als er gibt! Das gilt nicht nur für die Gesellschaft, die mit immer weniger Kindern nicht lange wird fortbestehen können, sondern auch für Vater und Mutter. Kinder sind Geschenk, Hoffnung und Chance, das galt nicht nur früher – das gilt heute, im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz, genauso. Auch wenn alles aussichtslos erscheinen mag: Die Hoffnung muss nicht sterben, ebensowenig wie das Kind.
Eine viel zu selten genutzte Alternative ist die Adoption. Wie viele ungewollt kinderlose Paare würden sich darüber freuen?
Einer, der all dies mit seinem Leben bezeugt hat, ist Steve Jobs. „Meine leibliche Mutter war eine junge, unverheiratete Uniabsolventin und sie entschied sich, mich zur Adoption freizugeben“, so Jobs – hören Sie selbst.
Dr. Raphael Bexten
🧠 Organentnahmen ohne sichere Todesfeststellung und Aufklärung
Über den neuen Anlauf für die Einführung einer Widerspruchsregelung in der Transplantationsmedizin - von Dr. Rainer Beckmann
Der Bundesrat hat im Dezember 2023 einen Entschließungsantrag verabschiedet, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die »Widerspruchslösung« im Transplantationsgesetz (TPG) zu verankern. Dann wäre jeder Bürger automatisch »Organspender« – es sei denn, er hat ausdrücklich einer Organentnahme widersprochen. Der Antrag geht offensichtlich davon aus, dass Menschen, bei denen der »Hirntod« festgestellt wurde, wirklich tot sind, und dass alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend zur Organentnahme informiert sind, so dass es gerechtfertigt ist, ihnen eine Entscheidungspflicht aufzuerlegen. Doch beide Annahmen sind falsch: Das »Hirntod«-Konzept ist unbegründet und die Aufklärung der Bevölkerung ist mangelhaft.
Der Hirntod ist kein sicheres Todeszeichen
Eine Widerspruchsregelung scheidet von vornherein aus, wenn diejenigen, denen Organe entnommen werden sollen, noch nicht tot sind […]
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📢 Demo vor dem Bundestag

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🎥 Achtung Ampel! I Talk aus Köln mit Alexandra Linder
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