Der Eid des Hippokrates verpflichtete den Arzt dazu, seine „Verordnungen … nach bestem Vermögen und Urteil“ zu treffen. Der Arzt darf also nur medizinische Handlungen vornehmen, die mit seinem Gewissen vereinbar sind. Es ist allgemein Konsens, dass diese ethische Verpflichtung sich auch auf andere medizinische Berufe wie Apotheker, Hebamme oder Krankenpfleger