Vom Rechtsausschuss bis zur Geschäftsordnung des Bundestages – der Krimi um § 218 StGB

Vom Rechtsausschuss bis zur Geschäftsordnung des Bundestages – der Krimi um § 218 StGB
Rund um den § 218 StGB bleibt es spannend.

Am 6. November 2024 brach die Ampel-Koalition auseinander. Manche waren überrascht, andere weniger, als am 14. November 2024 von Carmen Wegge (SPD), Ulle Schauws (Grüne) und weiteren 326 Bundestagsabgeordneten dennoch (= 44,7 % aller MdBs) der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (BT-Drs. 20/13775) in den Bundestag eingebracht wurde.

Zu diesem Zeitpunkt war offen, ob sich eine Beschlussfassung bis zum Ende der Legislaturperiode noch ausgehen würde. Bis Mitte Februar waren es immerhin noch drei Monate.

Der Entwurf kam am 5. Dezember 2024 zur Ersten Beratung in das Plenum des Deutschen Bundestages und wurde danach in den Rechtsausschuss verwiesen. Dann begann der Krimi: Stand 5. Dezember war nicht klar, wann die vorgezogene Bundestagswahl 2025 sein würde, wie viele Tage zu einer etwaigen Abstimmung über den Gesetzesentwurf also noch bleiben würden (der Wahltermin wurde erst – nach gescheiterter Vertrauensfrage vom 16. Dezember – am 27. Dezember festgelegt). Eine entscheidende rechtliche Hürde ist das Zusammenspiel von Rechtsausschuss und Plenum. Der Rechtsausschuss, der planmäßig wieder am 18. Dezember zu tagen hatte, hätte die Möglichkeit gehabt, den Gesetzentwurf direkt „durchzuberaten“, sofort darüber abzustimmen und den Entwurf, idealerweise ohne Änderungen, um den Prozess weiter zu beschleunigen, direkt ins Plenum zurückzuüberweisen, damit der Bundestag noch vor Ende der Legislaturperiode entscheiden möge.

Am 18. Dezember wurde im Rechtsausschuss entsprechend beraten und gestritten, wie weiter vorzugehen sei. Entscheidend waren die jeweiligen Mehrheiten: Ohne die FDP (5) hatten SPD (12) und Bündnis90 / Die Grünen (6) keine Mehrheit unter den insgesamt 39 Ausschussmitgliedern. Auch mit der Linken (1) zusammen reichte es nicht. Da die Abgeordneten der (nun-mehr historischen) FDP-Fraktion unterschiedliche Meinungen zur Vorgehensweise bei § 218 StGB vertraten, gab es im Rechtsausschuss offenbar keine Mehrheit, den Gesetzesentwurf ins Plenum durchzupeitschen. Es wurde (auf Vorschlag der Union) stattdessen eine reguläre öffentliche Anhörung auf den 10. Februar 2025 terminiert. Und nun kam es auf jeden Kalendertag an: Der letzte Sitzungstag des 20. Deutschen Bundestages war auf den 11. Februar 2025 terminiert. Aufgrund von § 81 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in Verbindung mit dem nunmehr festgelegten Neuwahl-Termin konnte eine Beratung im Plenum nicht mehr erfolgen, da zwischen Ausschussbericht und Plenum mindestens ein Tag liegen muss. Damit war der bestehende § 218 StGB vorerst „gerettet“. Doch selbst auf den letzten Metern blieb es spannend: Es wäre noch möglich gewesen, dass ein Drittel des Bundestages dazu eine Sondersitzung verlangen würde (Art. 39 III 3 GG), wozu es glücklicherweise nicht kam …

Dr. Georg Dietlein, Vorstand BVL, JVL

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