„Kinder werden zu Objekten und Frauen zu Gebärmaschinen gemacht.“

Zur Berichterstattung über das Leihmuttergeschäft des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jens Spahn, sagte BVL-Vorsitzende Alexandra Linder heute in Berlin:

Es geht bei „Leihmutterschaft“ nicht darum, dass irgendeine Frau aus Mitleid oder Liebe bereit ist, für jemand anderen ein Kind auszutragen. In der Öffentlichkeit wird gerade suggeriert, dass Liebe alles sei, was zähle, dass eine Frau sich großzügig für das Glück einer Familie zur Verfügung gestellt habe. Auch Franz Beckenbauer, der mit dem Satz „Der liebe Gott freut sich über jedes Kind“ seine Seitensprünge rechtfertigte und pikanterweise dazu Gott ins Spiel brachte, bietet dafür keine Rechtfertigung.

Die Wahrheit über „Leihmutterschaft“ sieht so aus: Kinder werden zu Objekten und Frauen zu Gebärmaschinen. Es geht letztendlich um eine Art Werklieferungsvertrag. Jemand will ein Kind. Es soll ein bestimmtes Geschlecht haben, zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Qualität geliefert werden. Hierfür wird eine Firma ausgesucht, die Kataloge von Eizellspenderinnen und Kataloge von austragenden Frauen bereithält. Aus diesen Katalogen suchen die Kunden sich die passenden Frauen heraus: Rasse, Herkunft, Augen- und Haarfarbe, Intelligenzquotient, Talente, Beruf, gesundheitliche Eignung (so müssen die austragenden Frauen mindestens ein gesundes Kind geboren haben) und vieles mehr. Die der ausgewählten, unter Gesundheitsrisiko hormonell stimulierten Frau entnommenen Eizellen werden mit dem Samen der Kunden oder fremdem Samen künstlich befruchtet, am besten entstehen mindestens zehn Embryonen. Denn die produzierten Kinder werden sortiert, um den Geschlechtswunsch der Kunden zu erfüllen, und einer Qualitätskontrolle unterzogen. Minderwertige und unerwünschte Embryonen werden „verworfen“. Von den besten Exemplaren wird eines der „Leihmutter“ eingesetzt, der Rest für weitere Kinderwünsche oder den Fall einer Fehlgeburt tiefgekühlt. Da die Schwangerschaft (vor allem aufgrund der fremden Gene) gesundheitlich sehr gefährlich ist, muss die „Leihmutter“ bis zur Geburt engmaschig kontrolliert werden (Bluthochdruck, Präeklampsie, Frühgeburt sind nur einige der Gefahren). Wenn die Kinder nicht den Qualitätskriterien entsprechen, zum Beispiel das Down-Syndrom oder eine Krankheit haben, ist die Frau vertraglich zur Abtreibung verpflichtet. Nach der Geburt wird das Kind, das nur eine Person als Mama kennt, dieser weggenommen und an die Kunden geliefert. Für das Kind eine hochtraumatische Schädigung. 

Die Kosten für den Werklieferungsvertrag liegen in den USA im sechsstelligen Bereich. Nachdem Indien und Thailand diese Form der Ausbeutung ihrer Frauen beendet hatten, verlagerte sich der Markt, zum Beispiel in die Ukraine, wo er trotz Krieg weiterläuft. Dort ist es deutlich billiger, aber vermutlich hätte es Kritik gegeben. Also kaufen CDU-Politiker ihre Kinder in den USA.

„Leihmutterschaft“ ist in Deutschland verboten. Sie verstößt gegen die Menschenwürde von Frauen und Kindern. Daran sollten sich gerade Politiker halten, die unseren Staat und unsere Gesetze zu wahren und zu achten und nicht aus privaten Gründen zu unterlaufen haben.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert eine klare Gesetzgebung nach dem Vorbild Italiens, die diese Form des Kinderhandels und der Ausbeutung von Frauen vollständig verbietet und auch keine Schlupflöcher für den Import gekaufter Kinder zulässt.

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