Auf dem Boden des Grundgesetzes für das Leben

Auf dem Boden des Grundgesetzes für das Leben

Liebe Freunde des Lebens,

In einer Grundsatzdebatte diskutierte der Bundestag vergangene Woche sehr ausgewogen und sachlich über einen neuen Gesetzentwurf des Bundesrates zum Thema Organspende. Ziel ist es, die Widerspruchsregelung einzuführen, die jeden automatisch zum Organspender macht, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht. Angesichts der kritischen Bewertung der Todeskriterien Hirntod und Herz-Kreislaufstillstand und vor allem angesichts eines vollkommen veränderten Sterbeprozesses bei einer Entscheidung zur Organspende treten wir für eine vollständige Aufklärung und eine persönliche Zustimmungsregelung ein. Unsere Haltung und die Gründe dafür haben wir in einem Schreiben auch den Abgeordneten dargelegt. Die Bundestagsentscheidung wird bis Ende des Jahres erwartet. Weitere Artikel zur ethischen Einordnung finden Sie unten.

Eine Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen an die Bundesregierung hat uns ebenfalls beschäftigt. Darin wurden verschiedene Organisationen, (christliche) Influencer und auch wir verdächtigt, zum Beispiel rechtsextreme Umtriebe zu unterstützen, sich von solchen unterwandern oder finanzieren zu lassen.

Nach entsprechenden Aussagen zum Marsch für das Leben in der Einleitung (mit Quellenangabe ausgerechnet eines taz-Artikels ...) bezog sich Frage 13 ausschließlich auf uns: Welche Erkenntnisse die Regierung zu Struktur, Finanzierung, internationaler Vernetzung und „ideologischer Ausrichtung“ des BVL habe – und welches „Mobilisierungspotenzial“ der Marsch für das Leben für ein „christlich-fundamentalistisches Milieu mit möglichen Anknüpfungspunkten zum Rechtsextremismus“ besitze.

Wir waren sehr überrascht über diese Anfrage, sahen der Beantwortung aber gelassen entgegen. Denn: Wenn man wie wir auf Grundlage von Menschenwürde und christlichem Menschenbild für das Lebensrecht jedes Menschen weltweit eintritt, schließt das jegliche Form des Extremismus oder der Menschenfeindlichkeit aus. Das Ergebnis der Recherche entspricht unserer Erwartung: Es wurde nichts gefunden, was die in der Kleinen Anfrage geäußerten Verdächtigungen auch nur ansatzweise bestätigen könnte. Es handelt sich hier also um einen Freispruch erster Klasse (nachzulesen in einem Kommentar bei der evangelischen Zeitschrift Idea). In einem Interview der katholischen Wochenzeitung Die Tagespost konnten wir darlegen, welche Strategie wohl dahinterstehen mag, Christen und Lebensrechtler in einen solchen Verdachtstopf zu rühren. Die Antwort liegt auf der Hand: Wir sind in dem, was wir tun, offenbar erfolgreich, das heißt für manche Ideologen gefährlich. Deshalb die massiven Diffamierungsversuche, medial wie politisch.

Wir danken Ihnen, dass Sie sich nicht beirren lassen und uns unterstützen, durch Ihre Mitwirkung, Ihre Werbung für unsere Veranstaltungen, Ihre Teilnahme, Ihre Spenden.

Wir freuen uns, gemeinsam mit inzwischen 16 Lebensrechtsorganisationen, die bei uns Mitglied sind, darauf, Ihnen bald auch persönlich zu begegnen: Beim Vortrag von Peter Hahne am 29.08. in Rheine, beim Marsch für das Leben am 19. September in Berlin und Köln oder bei unserer Fachtagung am 07. November in Mainz.

Ihre
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.


Newsletterüberblick:

⁉️ Zustimmungsregelung zur Organspende oder Widerspruchsregelung? - Eine ethische Einordnung
🎥 „Abtreibungszahlen 2025 & Beratung für Frauen mit Migrationshintergrund“ - Perspektive Leben“ - Perspektive Leben
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📆 Termine & Veranstaltungen
🚎 Sonderbus


Freispruch erster Klasse
Die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Vorfeld viel Wirbel ausgelöst. Zur Antwort ein Kommentar von Alexandra Maria Linder.

⁉️ Zustimmungsregelung zur Organspende oder Widerspruchsregelung? - Eine ethische Einordnung

„Eine echte personale Zustimmung verlangt dreierlei: Informiertheit, Verstandesklarheit und einen freien Willensakt. An dieser Bedingung entscheidet sich die Bewertung der Widerspruchsregelung.
Das Schweigen einer Person ist nicht eindeutig. Es kann Zustimmung bedeuten — ebenso aber Unwissen, Verdrängung, Überforderung oder bewusste Entscheidungsvermeidung. Wo nicht gesichert ist, dass eine Person um die Regelung wusste und sie verstanden hat, ist die unterstellte Zustimmung kein freier personaler Akt, sondern eine rechtliche Fiktion. Die erweiterte Variante mildert dies durch die Angehörigenbefragung, hebt die Grundkonstruktion aber nicht auf: Der Ausgangspunkt bleibt die unterstellte, nicht die geäußerte Bereitschaft.
Daraus folgt die hier vertretene Bewertung: Eine Widerspruchsregelung — auch in der erweiterten, vom deutschen Entwurf vorgesehenen Form — ist unter dem Vorsichtsprinzip problematisch und steht in Spannung zur Personalistischen Norm (Person nie bloß als Mittel). Sie macht das Ausbleiben eines Widerspruchs zum Rechtsgrund einer Verfügung über den Leib der Person, deren Würde unverfügbar bleibt. Die Achse der Zustimmung ist dabei von der Achse der Todesdefinition zu unterscheiden — beide müssen für eine moralisch zulässige Entnahme gleichzeitig erfüllt sein, zusammen mit der Dead Donor Rule.
Die ethische Verantwortung wiegt umso schwerer, als die postmortale Entnahme unpaariger Organe (Herz, Leber, beide Nieren) den leiblichen Tod der spendenden Person mit verursacht: vor dem sicheren Tod wäre der Eingriff eine tötende Handlung; auch im Grenzbereich der DCD-Spende nach Kreislaufstillstand ist die Irreversibilität diagnostisch nicht stets gesichert (vgl. AutoresuszitationVorsichtsprinzip). Ein Eingriff dieser Tragweite kann nicht aus dem Schweigen einer Person erschlossen werden; er verlangt ihren erkennbaren, freien Willensakt. Die Lebendspende paariger Organe steht hier nicht zur Debatte — sie kann ein genuiner Akt der Liebe sein, gerade weil sie ohne Tötung der spendenden Person geschieht.“

Quelle: https://menschsein.ai/konzepte/Widerspruchsregelung#ethische-einordnung

Weitere Informationen

Widerspruchsregelung | menschsein.ai
Wer nicht widerspricht, gilt als Spender — der deutsche Reformvorstoß und die Grenze, die das Schweigen einer Person markiert.
Zustimmungsregelung Organspende | menschsein.ai
Die Zustimmungsregelung ist die zweite Achse der Transplantationsethik — neben der Todesdefinition.
Vorsichtsprinzip | menschsein.ai
Das Vorsichtsprinzip Benedikts XVI. bindet die Organspende an die Sicherheit der Todesfeststellung und schützt die Erste Dimension der Person.

🎥 „Abtreibungszahlen 2025 & Beratung für Frauen mit Migrationshintergrund“ - Perspektive Leben



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📆 Termine & Veranstaltungen

Vorankündigung

Peter Hahne Vortrag: Sind wir noch zu retten? ·
Samstag, 29. August 2026 in Rheine ·
Veranstalter: Bundesverband Lebensrecht e.V. · Ärzte für das Leben e.V. · Christdemokraten für das Leben – LV NRW

Vorankündigung

BVL-Fachtagung: Leben und Sterben würdevoll begleiten ·
Samstag, 07.11.2026 in Mainz


🚎 Sonderbus

Sonderbus ab Siegen zum Marsch für das Leben nach Köln am 19.09.2026 – Bundesverband Lebensrecht
<p>Laden Sie sich den Flyer für den Sonderbus ab Siegen nach Köln herunter. Laden Sie sich das Plakat für den Sonderbus ab Siegen nach Köln herunter. Abfahrt: Sa. 19. […]</p>\n
Sonderbus ab Chemnitz zum Marsch für das Leben nach Berlin am 19.09.2026 – Bundesverband Lebensrecht
<p>Laden Sie sich den Flyer für den Sonderbus ab Chemnitz nach Berlin herunter. Laden Sie sich das Plakat für den Sonderbus ab Chemnitz nach Berlin herunter. Abfahrt: Sa., 19. […]</p>\n
Sonderbus ab Memmingen – ILLertissen zum Marsch für das Leben nach Berlin am 19.09.2026 – Bundesverband Lebensrecht
<p>Sonderbus-Flyer zum Mitnehmen Sonderbus-Plakat zum Mitnehmen Abfahrt: Sa. 19. Sept., um 0.00 Uhr in Memmingen Rückkehr: So. 20. Sept. ca. 11 Uhr Abfahrt in Berlin Übernachtung: Hostel am Hauptbahnhof Berlin […]</p>\n
Sonderbus ab Erfurt / Weimar und Jena zum Marsch für das Leben nach Berlin am 19.09.2026 – Bundesverband Lebensrecht
<p>Sonderbus-Erfurt-Flyer zum Mitnehmen Abfahrt: Sa. 19. Sept., 8:00 Uhr morgens Erfurt, Domplatz gegenüber Landgericht - 8:30 Uhr Weimar, Tankstelle Grebe, Rudolstädter Str. 19 - 9:00 Uhr Jena: Endhaltestelle - Jena-Lobeda-Ost, […]</p>\n
Sonderbus ab Rosenheim zum Marsch für das Leben nach Berlin am 19.09.2026 – Bundesverband Lebensrecht
<p>Sonderbus-Rosenheim-Flyer zum Mitnehmen Sonderbus-Rosenheim-Plakat zum Mitnehmen Abfahrt: Sa. 19. Sept., 3 Uhr morgens an der A8, Rosenheim, Zustieg in München und Nürnberg, weitere nach Vereinbarung Rückkehr: So. 20. Sept. (spät-) […]</p>\n

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